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Sachsen-Anhalt: CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen – schon zum zweiten Mal

Sachsen-Anhalt: CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen – schon zum zweiten Mal

Sachsen-Anhalt: CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen – schon zum zweiten Mal

CDU-Politiker Detlef Gürth
CDU-Politiker Detlef Gürth
Sieht sich in seiner Ehre verletzt: CDU-Politiker Detlef Gürth. Foto: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert
Sachsen-Anhalt
 

CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen – schon zum zweiten Mal

Die Staatsanwaltschaft wirft einem CDU-Landtagsabgeordneten wegen eines Posts über straffällige Afghanen Volksverhetzung vor. Ein Urteil des Amtsgerichts akzeptiert der Strafverfolger nicht – und muß daher jetzt eine weitere Niederlage einstecken.
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ASCHERSLEBEN. Das Amtsgericht Aschersleben hat den CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen – bereits zum zweiten Mal. Der langjährige Landespolitiker hatte im Juni 2024 in einem Beitrag auf der Plattform X mit Blick auf einen afghanischen Messerstecher von einem „hinterlistigen Afghanen“ gesprochen und gefordert: „Dieses Pack muß raus aus Deutschland.“

Die Staatsanwaltschaft warf ihm Volksverhetzung vor. Zunächst hatte das Gericht deswegen einen Strafbefehl erlassen. Gürth akzeptierte diesen nicht, weswegen es zur Verhandlung kam. In dieser sprach das Amtsgericht Gürth dann frei. Das Oberlandesgericht Naumburg gab allerdings der Revision der Staatsanwaltschaft statt (JF berichtete), weswegen das Amtsgericht nun erneut entschied – mit demselben Ergebnis.

CDU-Politiker ist erleichtert

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, ging der Richter dabei davon aus, daß die Äußerung nicht pauschal auf alle Afghanen ziele, sondern straffällige Afghanen meine. Es werde damit auch nicht zum Haß aufgestachelt. Der Staatsanwalt hatte hingegen argumentiert, Gürth habe nicht differenziert. Er habe das Klima gegen in Deutschland lebende Migranten angeheizt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ließ zunächst offen, ob sie weiter dagegen vorgehen will. Gürth zeigte sich dennoch erleichtert: Er sei „sehr froh über den Freispruch“. Zuvor hatte er bereits gesagt, es habe sich bei dem X-Beitrag um einen „emotionalen Ausdruck“ gehandelt. Durch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft fühle er sich in seiner Ehre verletzt. (ser)

Sieht sich in seiner Ehre verletzt: CDU-Politiker Detlef Gürth. Foto: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert
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