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Satire-Prozeß: Bamberger Gericht spricht „Deutschland-Kurier“-Chef Bendels frei

Satire-Prozeß: Bamberger Gericht spricht „Deutschland-Kurier“-Chef Bendels frei

Satire-Prozeß: Bamberger Gericht spricht „Deutschland-Kurier“-Chef Bendels frei

Das Bild zeigt den Journalisten David Bendels.
Das Bild zeigt den Journalisten David Bendels.
Der Journalist David Bendels: Freispruch nach Berufung. Foto: picture alliance / Conservare Communication | –
Satire-Prozeß
 

Bamberger Gericht spricht „Deutschland-Kurier“-Chef Bendels frei

Der Journalist David Bendels ist im Berufungsverfahren freigesprochen worden. Das Landgericht Bamberg sah in dem Faeser-Meme keine strafbare Verleumdung. Ausschlaggebend war eine Neubewertung im Lichte der Meinungsfreiheit.
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BAMBERG. Das Landgericht Bamberg hat den Journalisten David Bendels am Mittwoch freigesprochen. Die Richter hoben damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bamberg auf, das Bendels wegen eines satirischen Bildes zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte.

In der mündlichen Urteilsverkündung erklärten die Richter, bei dem Posting des Chefredakteurs des Deutschland-Kuriers handele es sich nicht um eine strafbare Tatsachenbehauptung, sondern um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung. Die Grenzen zulässiger Kritik seien nicht überschritten worden.

Weitreichende Solidarität für Bendels

Gegenstand des Verfahrens war ein bearbeitetes Foto der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, auf dem sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hält (JF berichtete). Das ursprüngliche Bild zeigte tatsächlich den Schriftzug „We remember“. Bendels hatte die Montage im Februar 2024 über ein Onlineportal verbreitet. Das Amtsgericht Bamberg hatte darin eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Verleumdung gesehen. Die Darstellung sei geeignet gewesen, Faesers öffentliches Wirken erheblich zu beeinträchtigen (JF berichtete). Diese Rechtsauffassung teilte das Landgericht nun ausdrücklich nicht.

Bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft Bamberg gegenüber dem Tagesspiegel bekanntgegeben, im Falle ausbleibender neuer Erkenntnisse selbst einen Freispruch zu beantragen. Die frühere Bewertung des Beitrags als bewußt unwahre Tatsachenbehauptung sei rechtlich problematisch gewesen.

Mit dem Freispruch endet ein Verfahren, das bundesweit für Kritik gesorgt hatte. Politiker aus verschiedenen Parteien sowie Juristen hatten das erstinstanzliche Urteil als unverhältnismäßig bezeichnet und vor einer Aushöhlung der Meinungs- und Pressefreiheit gewarnt (JF berichtete). (sv)

Der Journalist David Bendels: Freispruch nach Berufung. Foto: picture alliance / Conservare Communication | –
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