ERFURT. Der konstruktive Mißtrauensantrag der AfD gegen Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt ist am Mittwoch im Landtag gescheitert. In geheimer Abstimmung stimmten 33 Abgeordnete für den Antrag, 51 votierten dagegen. Es gab eine Enthaltung. Damit verfehlte AfD-Kandidat Björn Höcke die nach der Landesverfassung erforderliche absolute Mehrheit.
Der Thüringer Landtag umfaßt insgesamt 88 Abgeordnete. Die AfD stellt 32 Mandate, die CDU 23, das Bündnis Sahra Wagenknecht 15, die Linkspartei zwölf und die SPD sechs Abgeordnete. Für eine absolute Mehrheit wären somit 45 Stimmen nötig gewesen.
Die AfD-Fraktion hatte das Mißtrauensvotum eingebracht, nachdem die Technische Universität Chemnitz Voigt den Doktortitel aberkannt hatte (JF berichtete). Höcke begründete den Antrag mit einem irreparablen Vertrauensverlust des Ministerpräsidenten und beanspruchte selbst das Amt des Regierungschefs. Die Abstimmung war als erster Tagesordnungspunkt der Landtagssitzung angesetzt worden.
Nein zu Höcke sei kein Ja zu Voigt
Christdemokraten, Sozialdemokraten, Linkspartei und das Bündnis Sahra Wagenknecht hatten bereits im Vorfeld angekündigt, den Antrag geschlossen abzulehnen. Sie verwiesen darauf, daß die Entscheidung der Universität nicht rechtskräftig sei und Voigt rechtliche Schritte angekündigt habe. Ein Nein zu Björn Höcke sei nicht automatisch ein Ja zu Mario Voigt, argumentierte etwa die Linksfraktion.
Voigt selbst hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Er sagte, der wissenschaftliche Kern seiner Dissertation sei unstrittig, und kritisierte das Vorgehen der Universität als ungewöhnlich. Gegen die Aberkennung des Doktortitels will der Christdemokrat vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Bereits im Vorfeld hatte der AfD-Politiker Torben Braga den Landtag zu einem Vorgehen gegen Voigt aufgefordert. Braga schrieb auf X, ein Festhalten an dem Ministerpräsidenten trotz der Plagiatsaffäre bedeute einen Verrat an den Wählern – insbesondere mit Blick auf das BSW. Braga ist Mitglied des Thüringer AfD-Landesvorstandes, saß bis 2025 im Landtag und gehört inzwischen dem Deutschen Bundestag an. Die Thüringer Fraktion müsse nun „als nächstes die Landtagsauflösung beantragen“. (sv)





