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Nicht-binärer Kläger: Will weder als „Herr“ noch als „Frau“ fliegen – Deutscher verklagt Ryanair

Nicht-binärer Kläger: Will weder als „Herr“ noch als „Frau“ fliegen – Deutscher verklagt Ryanair

Nicht-binärer Kläger: Will weder als „Herr“ noch als „Frau“ fliegen – Deutscher verklagt Ryanair

RyanAir
RyanAir
Ryanair-Maschine auf dem Flughafen Warschau Foto: picture alliance/ dpa
Nicht-binärer Kläger
 

Will weder als „Herr“ noch als „Frau“ fliegen – Deutscher verklagt Ryanair

Kein Mann, keine Frau, kein Ticket. Ein nicht-binärer Berliner konnte sein Geschlecht bei der Onlinebuchung eines Fluges nicht finden. Deswegen verklagte er die Fluglinie Ryanair nun auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes.
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BERLIN/DUBLIN. Weil er sich weder als Mann, noch als Frau sieht, hat ein Passagier die Fluglinie Ryanair verklagt. Bei der Online-Buchung standen als Anrede lediglich „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ zur Auswahl. 

Der Kläger nennt sich René_ Rain Hornstein und gibt an, im Oktober 2021 einen Flug von Berlin nach Gran Canaria gebucht haben zu wollen, jedoch keine passende Anredeoption gefunden zu haben. Ohne Auswahl sei die Buchung nicht möglich gewesen, was als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewertet wird. 

Auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fordert Hornstein ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro sowie eine Anpassung des Buchungssystems. Gegenüber der B.Z. erklärte der Kläger, die erzwungene Wahl einer unpassenden Anrede stelle eine „erhebliche persönliche Belastung“ dar. 

Ryanair warnt Gericht vor weitreichenden Konsequenzen

Der Anwalt von Ryanair weist die Vorwürfe zurück. Er führte zudem aus, daß Hornstein auch in den Jahren 2023, 2024 und 2025 weiterhin mit der Airline nach Gran Canaria gereist sei, obwohl die Auswahlmöglichkeit unverändert geblieben sei. Zudem betont das Unternehmen, daß der Fall über Deutschland hinaus rechtliche Konsequenzen haben könnte. 

Hornstein gibt auf der eigenen Webseite an, 2015 den Bundesverband Trans* (BVT*) mitgegründet und bis 2017 im Vorstand tätig gewesen zu sein. Ein Urteil in dem Verfahren steht noch aus. (rr) 

Ryanair-Maschine auf dem Flughafen Warschau Foto: picture alliance/ dpa
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