KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Weimarer Amtsrichters Siegfried Dettmar abgewiesen. Dettmar war 2021 bekannt geworden, weil er als Familienrichter während der Corona-Pandemie Masken-, Test- und Abstandsregeln an zwei Thüringer Schulen gekippt hatte. Die Entscheidung sorgte bundesweit für Schlagzeilen – und hatte ein rechtliches Nachspiel.
Denn das Landgericht Erfurt verurteilte Dettmar im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Gericht warf dem Richter vor, gezielt von sich aus auf ein Verfahren hingearbeitet zu haben, in dem er Corona-Regeln kippen wollte.
Richter hoffte auf Corona-Signalwirkung
So soll er selbst nach Betroffenen gesucht haben, die bei ihm ein sogenanntes Kinderschutzverfahren anstoßen konnten. Zudem habe er Sachverständige ergebnisorientiert ausgewählt. Seine Planungen zur Rechtsbeugung soll Dettmar gezielt verschleiert haben. Ziel des Urteils sei gewesen, „den Argumentationsdruck für weitere gerichtliche Entscheidungen zu erhöhen“.
Dettmar zog gegen diesen Richterspruch zunächst vor den Bundesgerichtshof. Der stellte im November 2024 allerdings fest, daß der Schuldspruch wegen Rechtsbeugung in dem Corona-Verfahren der Nachprüfung standhalte. Dagegen legte Dettmar dann wiederum Beschwerde beim Verfassungsgericht ein.
Verfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an
Das Verfassungsgericht kann Urteile nicht auf ihre Auslegung des Strafrechts hin überprüfen. Es hatte lediglich zu bewerten, ob das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen das Willkürverbot verstoßen könnte, das ein Ausfluß von Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Die Karlsruher Richter kamen aber zu dem Ergebnis, daß Dettmars Verfassungsbeschwerde einen solchen Verstoß „nicht schlüssig“ aufzeige.
Deshalb nahmen sie die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Der Fall ist damit abgeschlossen. (ser)