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Nach JF-Veröffentlichung: Verfassungsrechtler: Das AfD-Gutachten ist nur haltbar, wenn …

Nach JF-Veröffentlichung: Verfassungsrechtler: Das AfD-Gutachten ist nur haltbar, wenn …

Nach JF-Veröffentlichung: Verfassungsrechtler: Das AfD-Gutachten ist nur haltbar, wenn …

Ist das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD juristisch haltbar? Nach der Veröffentlichung des Geheimdokuments in der JF gibt es Zweifel.
Ist das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD juristisch haltbar? Nach der Veröffentlichung des Geheimdokuments in der JF gibt es Zweifel.
Ist das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD juristisch haltbar? Nach der Veröffentlichung des Geheimdokuments in der JF gibt es Zweifel. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
Nach JF-Veröffentlichung
 

Verfassungsrechtler: Das AfD-Gutachten ist nur haltbar, wenn …

Die Veröffentlichung des Verfassungsschutz-Gutachtens zur AfD auch in der JF sorgt für Wirbel. Der renommierte Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner äußert Zweifel an der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“.
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AUGSBURG. Nachdem das Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD nun öffentlich einsehbar ist, hat der Augsburger Universitätsprofessor für Verfassungsrecht Josef Franz Lindner „verfassungsschutzrechtliche“ Hinweise gegeben, unter welchen Aspekten das Dossier gelesen werden sollte. Neben der JUNGEN FREIHEIT hatten auch Cicero und Nius das Gutachten am Dienstag komplett veröffentlicht. Der Geheimdienst wollte es unter Verschluß halten.

Auf X schreibt Lindner, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) agiere „nicht im freien politischen Raum“. Vielmehr müsse es sich an das Bundesverfassungsschutzgesetz halten. Darin aber gebe es die Kategorie „gesichert rechtsextremistisch“ gar nicht. Lindner: „Das BfV arbeitet insofern mit einem nicht-rechtlichen, also einem juristisch unzutreffenden Begriff.“

Das BfV hatte die AfD zunächst als „Prüffall“, dann als „Verdachtsfall“ und in der vorvergangenen Woche als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Gutachten an ihrem letzten Arbeitstag auf einer allein bestrittenen Pressekonferenz in ihrer Heimatstadt Wiesbaden bekannt gemacht. Das BfV setzte die Einstufung wieder aus, nachdem die AfD dagegen Klage eingereicht hat.

Ein AfD-Verbot ist wohl aussichtslos

Der Verfassungsrechtler Lindner kritisiert, die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) aufstelle, seien vielmehr erheblicher strenger formuliert als die Kategorien, deren sich das BfV bediene: „Zentral ist § 4 Abs 1 Buchst. c BVerfSchG. Danach ist ein ‚Personenzusammenschluß‘ (also hier die Partei AfD) nur dann eine verfassungsfeindliche ‚Bestrebung‘, wenn sie ‚ziel- und zweckgerichtet‘ darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Ordnung oder einen ihrer tragenden Grundsätze ‚zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen‘.“

Demnach genügten dafür, so schreibt Lindner, „nicht bloße Meinungsäußerungen, zugespitzt-polemische oder unappetitliche Äußerungen oder politische Überzeugungen“. Der 58jährige kommt zu der Schlußfolgerung, daß das Gutachten und die Einstufung des BfV nur dann haltbar wären, „wenn es konkrete Belege dafür enthielte, daß die AfD als Gesamtpartei auf eine Beseitigung tragender Grundsätze des Grundgesetzes ziel- und zweckgerichtet hinarbeitet“.

Lindner gibt auch zu bedenken, daß für ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht „zusätzlich (!) erforderlich“ wäre, „daß die AfD das Ziel der Beseitigung kämpferisch-aggressiv durchsetzen wollte“. Zunächst befaßt sich nun das Verwaltungsgericht Köln mit der Klage der Partei gegen die Einstufung. Eine Entscheidung kann Monate dauern. (fh)

Ist das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD juristisch haltbar? Nach der Veröffentlichung des Geheimdokuments in der JF gibt es Zweifel. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
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