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Anastasia Biefang: „Spontan, lustvoll, trans*“ – Bundeswehr-Offizier scheitert vor Verfassungsgericht

Anastasia Biefang: „Spontan, lustvoll, trans*“ – Bundeswehr-Offizier scheitert vor Verfassungsgericht

Anastasia Biefang: „Spontan, lustvoll, trans*“ – Bundeswehr-Offizier scheitert vor Verfassungsgericht

Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang 2024 bei der Digitalmesse Re:publica: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ihre Beschwerde ab, Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang 2024 bei der Digitalmesse Re:publica: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ihre Beschwerde ab, Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang 2024 bei der Digitalmesse Re:publica: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ihre Beschwerde ab, Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Anastasia Biefang
 

„Spontan, lustvoll, trans*“ – Bundeswehr-Offizier scheitert vor Verfassungsgericht

Der Tinder-Spruch „Spontan, lustvoll, trans*“ bringt einer Bundeswehr-Kommandeurin Ärger ein. Anastasia Biefang klagt sich bis zum höchsten deutschen Gericht. Doch dort scheitert sie an einer Formalie.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des hochrangigen Bundeswehr-Offiziers Anastasia Biefang wegen disziplinarrechtlicher Rüge für ihr privates Tinder-Profil abgelehnt. Dort beschrieb sich die Trans-Person mit dem Text „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“. Aus Sicht ihrer Vorgesetzten sei das kein „ordnungsgemäßes“ Auftreten. Sie erhielt daraufhin einen Verweis in der Personalakte. 2019 begann ein Rechtsstreit, der nun vor dem Bundesverfassungsgericht endgültig endete.

„Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig“, teilte das Karlsruher Gericht am heutigen Mittwoch mit. Denn der Verweis gegen Biefang war bereits vor ihrer Beschwerde automatisch aus der Personalakte gelöscht worden. Nach dem Soldatenrecht geschieht das bei einfachen Disziplinarmaßnahmen wie einem Verweis drei Jahre nach ihrer Verhängung. Danach darf der Vorfall rechtlich nicht mehr berücksichtigt oder erwähnt werden. Somit war der Fall für das Gericht erledigt.

Bundeswehr verletze ihr Persönlichkeitsrechts

Wer dennoch möchte, daß das Verfassungsgericht sich mit einer solchen Sache befaßt, muß genau erklären, warum das noch nötig ist – etwa wegen Wiederholungsgefahr oder Rehabilitationsinteresse. Diese Begründung reichte Biefang aber erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist ein. Auch ein weiterer Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht konnte die Frist nicht verlängern, weil dieser laut Bundesverfassungsgericht von Anfang an aussichtslos war.

Biefang, die Dienstgrad Oberstleutnant trägt, hatte sich gegen die Disziplinarmaßnahme mit dem Hinweis gewehrt, ihr Tinder-Profil sei Ausdruck ihrer sexuellen Identität und Teil ihres Persönlichkeitsrechts. Als „pansexuelle Transfrau“ sei es ihr besonders wichtig, offen über Wünsche und Orientierung zu sprechen. Sie sehe in dem Verweis eine Einschränkung ihrer sexuellen Selbstbestimmung sowie eine Ungleichbehandlung.

„Wir machen unsere eigenen sexpositiven Partys“

So sprach sie zu Gast im Berliner BKA-Theater bei Dragqueen Jurassica Parka offen über ihren Fall, den Besuch von Darkrooms und Sexpartys. Auf die Frage, ob sie sich gern in solchen Räumen „durchbumsen“ lasse, antwortete Biefang: „Ja, warum nicht, ne?“ Die Soldatin sei häufig auf der „Fuck Your Gender“-Partyreihe von der „The Nipple Liberation Army“ anzutreffen. „Ich bin in einem Kollektiv. Wir machen unsere eigenen sexpositiven Partys. Ist geil, ne?“

In ihrer Rolle als stellvertretende Vorsitzende von „QueerBw“ gab Biefang auch Interviews für den SWR, den WDR oder Deutschlandfunk Kultur, wo sie eine größere Offenheit der Bundeswehr im Umgang mit queeren Lebensweisen forderte.

Mit dem nun veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2025 ist der Fall juristisch abgeschlossen. (sv)

Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang 2024 bei der Digitalmesse Re:publica: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ihre Beschwerde ab, Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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