SOLINGEN. Die CDU-Fraktion der Stadt Solingen hat Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) wegen des Verdachts auf Untreue gestellt. Hintergrund sind laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Zusammenhang mit illegalen Luxus-Schleusungen von reichen Arabern nach Nordrhein-Westfalen.
Diese Ermittlungen kommen nun durch ein von der Opposition in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten in eine neue Dimension. Demnach soll Kurzbach versucht haben, seine Anwaltskosten unrechtmässig aus Steuergeldern zu finanzieren, was den Verdacht auf „Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall“ begründet. Zudem wird ihm vorgeworfen, Druck auf Mitarbeiter ausgeübt zu haben, um diese Handlung zu ermöglichen.
200.000 Euro für Anwälte
In der CDU-Fraktion wird diese Vorgehensweise scharf kritisiert. Rafael Sarlak, Mitglied der CDU-Fraktion, äusserte gegenüber der Bild, daß in jedem Unternehmen ein solcher Chef umgehend entlassen worden wäre, während die Stadt Solingen weiterhin für „Luxus-Anwälte“ aufkommen müsse. Kurzbach soll dazu im September eine Dienstanweisung geändert haben, die es ihm ermöglichte, überhöhte Anwaltskosten zu erstatten. Unter der neuen Regelung seien nun auch höhere Gebühren möglich, wenn der Fall besonders komplex oder von hoher Bedeutung sei. Diesen Spielraum habe Kurzbach offenbar für sich genutzt – seine Anwälte hätten bereits mehr als 200.000 Euro in Rechnung gestellt.
Doch nicht nur die Anwaltskosten stehen im Fokus. Auch teure Reisen und Restaurantbesuche, die über die Wirtschaftsförderung der Stadt abgerechnet wurden, sorgen für Aufsehen. So reiste Kurzbach 2019 mit mehreren Begleitern nach China, was die Stadt 18.643,46 Euro kostete. Weitere Reisen, wie eine ins Silicon Valley im Jahr 2022, wurden mit über 22.000 Euro zu Buche geschlagen. Dabei wurden auch hohe Restaurantrechnungen, wie etwa 5.315,73 Euro in einem Restaurant, auf Kosten der Steuerzahler abgerechnet.
Bürgermeister ortet politisches Manöver
Kurzbach selbst weist die Vorwürfe zurück. Auf eine Anfrage erklärte er, daß das Gutachten nicht ihm oder der Verwaltung vorgelegt worden sei und daß es sich offensichtlich um ein politisches Manöver handle. In Bezug auf die Dienstanweisung betont Kurzbach, daß er lediglich einen Antrag auf Erstattung seiner Anwaltskosten zur Prüfung eingereicht habe und bislang keine Erstattung erhalten habe. (rr)