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Migrationspolitik: Selbst Ersatzpässe führen meist nicht zu Abschiebungen

Migrationspolitik: Selbst Ersatzpässe führen meist nicht zu Abschiebungen

Migrationspolitik: Selbst Ersatzpässe führen meist nicht zu Abschiebungen

Erfolgreiche Abschiegung: Bundespolizisten begleiten im Februar einen Ausreisepflichtigen ins Flugzeug, das diesen nach Pakistan bringt.
Erfolgreiche Abschiegung: Bundespolizisten begleiten im Februar einen Ausreisepflichtigen ins Flugzeug, das diesen nach Pakistan bringt.
Erfolgreiche Abschiegung: Bundespolizisten begleiten im Februar einen Ausreisepflichtigen ins Flugzeug, das diesen nach Pakistan bringt. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Migrationspolitik
 

Selbst Ersatzpässe führen meist nicht zu Abschiebungen

Ohne Pässe können ausreisepflichtige Migranten nicht abgeschoben werden. Doch selbst vom Bamf organisierte Ersatzpapiere führen oft nicht dazu, daß diese das Land verlassen. Meist hintertreiben das die Bundesländer.
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BERLIN. In den vergangenen fünf Jahren hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 7.557 Ersatzdokumente für ausreisepflichtige Ausländer beschafft. Doch nach Auskunft der Behörde gegenüber dem Tagesspiegel hat dies dennoch nur in deutlich weniger als der Hälfte der Fälle zu einer Abschiebung geführt.

Hintergrund: Die Herkunftsländer nehmen Menschen fast immer nur dann zurück, wenn es sich dabei nachweislich um eigene Staatsbürger handelt. Diesen Nachweis zu erbringen, ist schwierig, wenn die Betroffenen ihre Papiere vernichtet haben.

Das Bamf wird dann zuweilen im Auftrag der Bundesländer tätig, um Ersatzpapiere zu beschaffen und bei Abschiebungen zu unterstützen. Dafür organisiert das Bundesamt Anhörungen mit Experten aus den entsprechenden Ländern zwecks Identifizierung der jeweiligen Staatsangehörigen. Das dauert meist mehrere Monate.

Bundesländer verhindern Abschiebungen selbst

Trotzdem waren die Aktivitäten des Bamf in den vergangenen fünf Jahren lediglich in 43 Prozent der Fälle erfolgreich. Heißt: Trotz der Zurverfügungstellung der Papiere konnten 57 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in Deutschland bleiben.

Warum ist das so? Genau die Hälfte durfte in Deutschland bleiben, weil die Bundesländer in der Zwischenzeit doch eine Aufenthaltserlaubnis erteilten oder ein Abschiebeverbot verhängten. In rund einem Drittel der Fälle sei der Aufenthaltsort der betreffenden Ausländer seit mehr als zwei Jahren unbekannt. Und die geringe Zahl der restlichen Betroffenen legte schließlich doch eigene Reisedokumente vor.

Zum Stichtag 30. April 2025 waren 224.637 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Der Anteil von abgelehnten Asylbewerbern lag dabei bei knapp 60 Prozent. (fh)

Erfolgreiche Abschiegung: Bundespolizisten begleiten im Februar einen Ausreisepflichtigen ins Flugzeug, das diesen nach Pakistan bringt. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
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