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„Fakten lassen sich nicht abmahnen“: Plagiatsjäger Weber bittet im Streit mit Brosius-Gersdorf um Spenden

„Fakten lassen sich nicht abmahnen“: Plagiatsjäger Weber bittet im Streit mit Brosius-Gersdorf um Spenden

„Fakten lassen sich nicht abmahnen“: Plagiatsjäger Weber bittet im Streit mit Brosius-Gersdorf um Spenden

Will sich von Frauke Brosius-Gersdorf nicht einschüchtern lassen: Plagiatsjäger Stefan Weber. Foto: Wikipedia
Will sich von Frauke Brosius-Gersdorf nicht einschüchtern lassen: Plagiatsjäger Stefan Weber. Foto: Wikipedia
Will sich von Frauke Brosius-Gersdorf nicht einschüchtern lassen: Plagiatsjäger Stefan Weber. Foto: Wikipedia
„Fakten lassen sich nicht abmahnen“
 

Plagiatsjäger Weber bittet im Streit mit Brosius-Gersdorf um Spenden

Plagiatsjäger Stefan Weber sieht sich im Fall Brosius-Gersdorf als Einzelselbstständiger im „David-gegen-Goliath“-Kampf gegen eine mit Steuergeld alimentierte Professorin.
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SALZBURG. Gemeinsam mit seinem Anwalt hat der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber die von Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf geforderte Unterlassungserklärung zurückgewiesen. An seiner Einschätzung, daß Teile der Dissertation von Brosius-Gersdorf von ihrem Ehemann verfaßt wurden, hält er fest.

Grundlage sei ein Gutachten, in dem Weber mit seinem Team zahlreiche identische oder auffallend ähnliche Formulierungen sowie gleiche Zitierfehler zwischen der Arbeit der Juristin und Schriften ihres Mannes festgestellt habe. Solche Übereinstimmungen seien, wie Weber gegenüber der JUNGEN FREIHEIT betont, empirisch nachweisbar und faktisch nicht zu leugnen.

In dem Streit sieht sich Weber mittlerweile in einer „David-gegen-Goliath“-Situation. „Ich trete hier als Einzelselbstständiger gegen eine mit Steuergeld alimentierte Universitätsprofessorin an, die eine ehemals bedeutende politische Partei Deutschlands im Rücken hat“, schreibt er am Mittwoch in seinem Blog. Um den Rechtsstreit erfolgreich fortführen zu können, bittet Weber um Spenden.

Weber habe alle Pflichten erfüllt, sagt sein Anwalt

Die Gersdorfs werfen Weber indes unzulässige Verdachtsberichterstattung und fehlende Anhörung vor. Webers Anwalt verweist dagegen auf das sogenannte Gutachtenprivileg und darauf, daß es sich um eine wissenschaftliche Meinungsäußerung handle. Selbst wenn man von einer Verdachtsäußerung ausgehe, seien die journalistischen Sorgfaltspflichten erfüllt.

Eine zusätzliche Anhörung hält Weber für entbehrlich, da die Bild-Zeitung die Betroffenen bereits vorab mit den Vorwürfen konfrontiert und deren Stellungnahme vollständig veröffentlicht habe. Diese sei inzwischen auch auf Webers Blog abrufbar. Rechtsanwalt René Rosenau: „Mein Mandant dokumentiert Fakten. Fakten lassen sich nicht abmahnen, und das Gutachten verschwindet nicht, nur weil Frau Brosius-Gersdorf es gern verschwinden sähe.“

So können Sie Weber finanziell unterstützen: PayPal an weber@plagiatsgutachten.de oder per Überweisung an die IBAN AT392040400043515980 (Salzburger Sparkasse Bank AG, Kontoinhaber „Mag. Dr. Stefan Weber Gutachten“).

Will sich von Frauke Brosius-Gersdorf nicht einschüchtern lassen: Plagiatsjäger Stefan Weber. Foto: Wikipedia
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