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Neutralitätsgesetz: Berliner SPD will das Kopftuchverbot aufweichen

Neutralitätsgesetz: Berliner SPD will das Kopftuchverbot aufweichen

Neutralitätsgesetz: Berliner SPD will das Kopftuchverbot aufweichen

SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh lächelt in die Kamera neben der Aufschrift "Soziale Politik für Dich". Bei der kommenden Klausur der Senatsfraktionen wollen SPD und CDU über eine Aufweichung des Kopftuchverbots verhandeln. (Themenbild)
SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh lächelt in die Kamera neben der Aufschrift "Soziale Politik für Dich". Bei der kommenden Klausur der Senatsfraktionen wollen SPD und CDU über eine Aufweichung des Kopftuchverbots verhandeln. (Themenbild)
SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh: „Wir wollen den Koalitionsvertrag erfüllen, der den Richterspruch umsetzt.“ Foto: IMAGO / IPON
Neutralitätsgesetz
 

Berliner SPD will das Kopftuchverbot aufweichen

Die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus fordert eine Lockerung des Kopftuchverbots im öffentlichen Dienst. Am Wochenende wollen die Sozialdemokraten mit der CDU über eine mögliche Aufweichung des Neutralitätsgesetzes verhandeln. Kommen bald erste Kopftuch-Polizistinnen?
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BERLIN. Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat gefordert, das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst zu lockern. Am kommenden Wochenende will sie bei einer gemeinsamen Klausur mit der CDU über eine entsprechende Aufweichung des Neutralitätsgesetzes verhandeln. „Wir wollen den Koalitionsvertrag erfüllen, der den Richterspruch umsetzt“, betonte SPD-Fraktionschef Raed Saleh gegenüber der B.Z. Eine Aufweichung für Polizisten und Richter lehnen die Sozialdemokraten hingegen weiterhin ab, berichtet das Boulevardblatt weiter unter Berufung auf die Parteiführung.

Auch die CDU im Abgeordnetenhaus stellte sich gegen weitere Änderungen. „Wir haben in Berlin viele Auseinandersetzungen zwischen Herkunftsgruppen, die oft auch religiös aufgeladen sind“, sagte deren Sprecherin für Integration, Katharina Senge, der B.Z. Dabei sollten Polizei und Justiz als „neutrale Vertreter des Rechtsstaats“ wahrgenommen werden.

Pauschales Kopftuchverbot ist seit 2023 verfassungswidrig

Bereits im April hatte die Grünen-Abgeordnete Tuba Bozkurt gefordert, das Neutralitätsgesetz gänzlich aufzuheben. „Offene Gesellschaft heißt, Unterschiedlichkeiten akzeptieren und trotzdem Teilhabe sichern“, mahnte sie gegenüber dem Tagesspiegel. „Wir können einem Teil der Gesellschaft nicht dauerhaft signalisieren, sie gehörten nicht dazu, ihre Realitäten hätten keine Bedeutung und dann darauf vertrauen, daß daraus Gemeinschaftlichkeit erwächst.“ Dabei beklagte sie, das Festhalten am Neutralitätsgesetz stelle ein „faktisches Berufsverbot“ für „hoch qualifizierte Frauen“ dar, das dem Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel nicht gerecht werde.

Im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht den Ländern untersagt, das Tragen von Kopftüchern in Schulen pauschal zu verbieten. Zweieinhalb Jahre zuvor, im August 2020, hatte das Bundesarbeitsgericht einer Moslemin, die aufgrund ihrer Kopfbedeckung nicht in den Schuldienst eintreten durfte, wegen Diskriminierung eine Entschädigung von 5.159 Euro zugesprochen. Dagegen legte der damals rot-rot-grüne Senat eine Verfassungsbeschwerde ein.

Das Berliner Neutralitätsgesetz war 2006 unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) in Kraft getreten. Demnach ist das Tragen der als weltanschaulich-religiös interpretierten Symbole im öffentlichen Dienst grundsätzlich verboten, wozu auch das Kreuz oder die Kippa zählen. (kuk)

SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh: „Wir wollen den Koalitionsvertrag erfüllen, der den Richterspruch umsetzt.“ Foto: IMAGO / IPON
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