BERLIN. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat am Donnerstag beschlossen, die Bundesrepublik vor Gericht zu verklagen. Grund sind die Gesundheitskosten für Empfänger des Bürgergeldes, die nach Berechnungen des Verbandes eine Finanzierungslücke von rund zehn Milliarden Euro im Jahr verursachen.
Der Staat zahlt den Krankenkassen für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug einen Pauschalbeitrag von 133,17 Euro monatlich. Diese Summe werde jährlich leicht angepaßt, reiche aber bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der medizinischen Versorgung zu decken.
Vorwurf: Politik verschleiert wahre Kosten des Bürgergelds
Ein vom Verband in Auftrag gegebenes Gutachten kam bereits für das Jahr 2022 zu dem Ergebnis, daß die Pauschale fast dreimal so hoch hätte ausfallen müssen, um die realen Ausgaben zu finanzieren. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes verschleiere die Politik damit die wahren Kosten des Bürgergeldes.
Die Entscheidung, in der Sache zu klagen, fällte der Verwaltungsrat des Verbandes am Donnerstag. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn, das den Gesundheitsfonds verwaltet. Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. (rr)