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Medizinische Versorgung: Kassen klagen gegen Staat wegen enormer Kosten für Bürgergeldempfänger

Medizinische Versorgung: Kassen klagen gegen Staat wegen enormer Kosten für Bürgergeldempfänger

Medizinische Versorgung: Kassen klagen gegen Staat wegen enormer Kosten für Bürgergeldempfänger

Bürgergeld. Die Krankenkassenbeiträge drohen noch stärker zu steigen. Symbilbild:picture alliance / ZB | Sascha Steinach
Bürgergeld. Die Krankenkassenbeiträge drohen noch stärker zu steigen. Symbilbild:picture alliance / ZB | Sascha Steinach
Die Krankenkassen machen der Politik wegen der enormen Kosten für das Bürgergeld Vorwürfe. Symbolbild: picture alliance / ZB | Sascha Steinach
Medizinische Versorgung
 

Kassen klagen gegen Staat wegen enormer Kosten für Bürgergeldempfänger

Krankenkassen schlagen Alarm: Für Bürgergeldempfänger klafft eine jährliche Lücke von zehn Milliarden Euro bei den Gesundheitskosten. Nun zieht der Spitzenverband vor Gericht.
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BERLIN. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat am Donnerstag beschlossen, die Bundesrepublik vor Gericht zu verklagen. Grund sind die Gesundheitskosten für Empfänger des Bürgergeldes, die nach Berechnungen des Verbandes eine Finanzierungslücke von rund zehn Milliarden Euro im Jahr verursachen.

Der Staat zahlt den Krankenkassen für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug einen Pauschalbeitrag von 133,17 Euro monatlich. Diese Summe werde jährlich leicht angepaßt, reiche aber bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der medizinischen Versorgung zu decken.

Vorwurf: Politik verschleiert wahre Kosten des Bürgergelds

Ein vom Verband in Auftrag gegebenes Gutachten kam bereits für das Jahr 2022 zu dem Ergebnis, daß die Pauschale fast dreimal so hoch hätte ausfallen müssen, um die realen Ausgaben zu finanzieren. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes verschleiere die Politik damit die wahren Kosten des Bürgergeldes.

Die Entscheidung, in der Sache zu klagen, fällte der Verwaltungsrat des Verbandes am Donnerstag. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn, das den Gesundheitsfonds verwaltet. Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. (rr)

Die Krankenkassen machen der Politik wegen der enormen Kosten für das Bürgergeld Vorwürfe. Symbolbild: picture alliance / ZB | Sascha Steinach
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