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„Volksverhetzung“: Journalistin Anabel Schunke nach Justizskandal freigesprochen

„Volksverhetzung“: Journalistin Anabel Schunke nach Justizskandal freigesprochen

„Volksverhetzung“: Journalistin Anabel Schunke nach Justizskandal freigesprochen

Freispruch für Publizistin Anabel Schunke wegen Volksverhetzung.
Freispruch für Publizistin Anabel Schunke wegen Volksverhetzung.
Freispruch für Publizistin Anabel Schunke wegen Volksverhetzung. Foto: Screenshot Youtube/Weltwoche
„Volksverhetzung“
 

Journalistin Anabel Schunke nach Justizskandal freigesprochen

Das Landgericht Braunschweig spricht die Publizistin Anabel Schunke in zweiter Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Was vorher geschah, gleicht einem Justizskandal, der Kritik an der Zuwanderungspolitik kriminalisiert.
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BRAUNSCHWEIG. Die Publizistin Anabel Schunke, die auch für die JUNGE FREIHEIT schreibt, ist am Montag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Landgericht Braunschweig hob damit die auf äußerst merkwürdige Weise zustande gekommene Verurteilung des Amtsgericht Goslar auf.

Die Entscheidung aus erster Instanz hatte auch die Frage nach Meinungs- und Pressefreiheit und dem Vorgehen des Staates in Form seiner Staatsanwaltschaft gegen kritische Journalisten aufgeworfen. Der Grund für die juristische Verfolgung Schunkes liegt bereits drei Jahre zurück. Damals, im April 2022, hieß X noch Twitter.

Und dort antwortete die heute 35jährige auf ein Post der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen.“

Schunke kritisierte Faeser

Weiter schrieb Schunke beinahe prophetisch: „Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik solle auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden.“


Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete deswegen im September 2022 ein Verfahren wegen Volksverhetzung ein und beantragte einen Strafbefehl. Der zuständige Richter am Amtsgericht Goslar wies den Antrag ab. Er begründete dies damit, daß der Post in der Anklageschrift „verkürzt wiedergegeben“ sei. Den Zusammenhang mit der Kritik an Faeser und der Migrationspolitik hatte die Behörde einfach unterschlagen. Und genau deswegen handele es sich bei  Schunkes Beitrag um zulässige Kritik im Rahmen der Meinungsfreiheit.

Und dann beginnen die Merkwürdigkeiten: Die Staatsanwältin legte Beschwerde ein. Das Landgericht Braunschweig forderte daraufhin den Amtsrichter in Goslar auf, seine Entscheidung zu überdenken. Derselbe Richter, der den Antrag zuvor abgelehnt hatte, verhängte nun einen Strafbefehl über 3.600 Euro. Jetzt führte er, wie zuvor die Staatsanwältin, nur noch den ersten Teil des Tweets auf.

Geldstrafe erhöht – und dann freigesprochen

Aufgrund der Beschwerde der Journalistin kam es dann zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dieses verurteilte Schunke nicht nur wegen Volksverhetzung, sondern es erhöhte auch die Geldstrafe um 50 Prozent auf 5.400 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar das Doppelte gefordert.

Trotz aller Einschüchterungen zog Schunke mit der Kanzlei Höcker vor das Landgericht Braunschweig – und erhielt Recht. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Schunke sagte nach der Entscheidung: „Ich bin gerade nur einfach überglücklich, auch wenn es natürlich immer noch die Wahrscheinlichkeit gibt, daß die Staatsanwaltschaft Göttingen Revision einlegt.“ (fh)

Freispruch für Publizistin Anabel Schunke wegen Volksverhetzung. Foto: Screenshot Youtube/Weltwoche
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