BRAUNSCHWEIG. Die Publizistin Anabel Schunke, die auch für die JUNGE FREIHEIT schreibt, ist am Montag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Landgericht Braunschweig hob damit die auf äußerst merkwürdige Weise zustande gekommene Verurteilung des Amtsgericht Goslar auf.
Die Entscheidung aus erster Instanz hatte auch die Frage nach Meinungs- und Pressefreiheit und dem Vorgehen des Staates in Form seiner Staatsanwaltschaft gegen kritische Journalisten aufgeworfen. Der Grund für die juristische Verfolgung Schunkes liegt bereits drei Jahre zurück. Damals, im April 2022, hieß X noch Twitter.
Und dort antwortete die heute 35jährige auf ein Post der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen.“
Schunke kritisierte Faeser
Weiter schrieb Schunke beinahe prophetisch: „Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik solle auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden.“
Ich bin heute in zweiter Instanz vom Landgericht Braunschweig wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung freigesprochen worden.
Die genaue Urteilsbegründung etc. steht noch aus. Ich halte euch aber auf dem Laufenden. Ich bin gerade nur einfach überglücklich, auch wenn es natürlich…
— Anabel Schunke (@ainyrockstar) March 17, 2025
Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete deswegen im September 2022 ein Verfahren wegen Volksverhetzung ein und beantragte einen Strafbefehl. Der zuständige Richter am Amtsgericht Goslar wies den Antrag ab. Er begründete dies damit, daß der Post in der Anklageschrift „verkürzt wiedergegeben“ sei. Den Zusammenhang mit der Kritik an Faeser und der Migrationspolitik hatte die Behörde einfach unterschlagen. Und genau deswegen handele es sich bei Schunkes Beitrag um zulässige Kritik im Rahmen der Meinungsfreiheit.
Und dann beginnen die Merkwürdigkeiten: Die Staatsanwältin legte Beschwerde ein. Das Landgericht Braunschweig forderte daraufhin den Amtsrichter in Goslar auf, seine Entscheidung zu überdenken. Derselbe Richter, der den Antrag zuvor abgelehnt hatte, verhängte nun einen Strafbefehl über 3.600 Euro. Jetzt führte er, wie zuvor die Staatsanwältin, nur noch den ersten Teil des Tweets auf.
Geldstrafe erhöht – und dann freigesprochen
Aufgrund der Beschwerde der Journalistin kam es dann zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dieses verurteilte Schunke nicht nur wegen Volksverhetzung, sondern es erhöhte auch die Geldstrafe um 50 Prozent auf 5.400 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar das Doppelte gefordert.
Trotz aller Einschüchterungen zog Schunke mit der Kanzlei Höcker vor das Landgericht Braunschweig – und erhielt Recht. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Schunke sagte nach der Entscheidung: „Ich bin gerade nur einfach überglücklich, auch wenn es natürlich immer noch die Wahrscheinlichkeit gibt, daß die Staatsanwaltschaft Göttingen Revision einlegt.“ (fh)