BERLIN. Alexander Dobrindt (CSU) hat pauschale Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Es werde „keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen“, geben. „Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden“, betonte Dobrindt, der von seiner Partei als Innenminister gesetzt ist, sollte die Regierungsbildung klappen, der Bild-Zeitung.
Hintergrund ist die am Freitag öffentlich gewordene Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz. Zuvor galt diese Kategorisierung nur für die Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte sich bereits in der vergangenen Woche ähnlich geäußert wie Dobrindt. „Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muß man beweisen, daß diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat“, sagte Reul gegenüber der Bild-Zeitung. Das sei nur mit sorgfältiger Einzelfallprüfung möglich – „ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist“.
Polizeigewerkschafter zeigt sich empört
Dennoch war in den vergangenen Tagen eine mediale Diskussion über die Verfassungstreue von Beamten – vor allem Polizisten – mit AfD-Parteibuch aufgeflammt. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, reagierte mit scharfen Worten auf Forderungen, Polizeibeschäftigte auf mangelnde Verfassungstreue zu untersuchen. „Es ist meine Aufgabe, sofort und laut meine Stimme zu erheben, wenn der gesamte Berufsstand der Polizei öffentlich diskreditiert wird, egal von wem“, schrieb Wendt auf Facebook. Wer im Zusammenhang mit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derartige Prüfungen fordere, greife pauschal die Polizei an.
Mit Blick auf Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), unter deren Leitung das Papier des BfV am Freitag veröffentlicht wurde, sagte Wendt: „Was Frau Faeser an ihrem vorletzten Tag im Amt gemacht hat, ist an Rücksichtslosigkeit und Unprofessionalität kaum noch zu überbieten.“ Es sei ein guter Tag für die Innere Sicherheit, an dem sie ihren Schreibtisch räume. Zuvor forderte Wendt, die Einstufung des BfV müsse zunächst einer fachlichen und gerichtlichen Überprüfung standhalten. „Dann sehen wir weiter.“
Beamtenbund rechnet vorerst nicht mit Konsequenzen
Der Vorsitzende des Beamtenbundes (DBB), Ulrich Silberbach, betonte unterdessen, die Neueinstufung der AfD habe zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen für Beamte, die Mitglied der AfD seien. Das gelte für alle Parteien, solange sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verboten worden seien. Erst ein solches Verbot könne zur dienstrechtlichen Relevanz führen, äußerte Silberbach gegenüber dem MDR.
Kein Beamter sei verpflichtet, seine Parteimitgliedschaft offenzulegen. Entscheidend sei, ob jemand öffentlich verfassungsfeindliche Positionen vertrete oder sich entsprechend verhalte. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren könne eine AfD-Nähe allerdings bereits jetzt nachteilig sein. (st/sv)