DRESDEN. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat auf ihrer Synode in Dresden einen neuen Fahnenstreit losgetreten. Während in Bundestag und Landesparlamenten seit Monaten darüber gestritten wird, ob etwa die Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden wehen darf (die JF berichtete), steht nun auch in der Kirche zur Debatte, welche Fahnen an ihren Gebäuden hängen sollen.
Hintergrund ist eine Verordnung aus dem Jahr 1947, die nur eine Fahne erlaubt: ein violettes Kreuz auf weißem Grund – das Symbol der evangelischen Kirchen. Damit wollte man nach dem Krieg verhindern, daß politische Flaggen wie in der NS-Zeit an Kirchen gehisst werden.
Doch in vielen Gemeinden ist das längst anders: Dort flattert häufig die Regenbogenfahne. Die Ratsvorsitzende der EKD, Kirsten Fehrs, will diese Praxis nun legitimieren. Die Regelung von 1947 werde „schon seit Langem nicht mehr so praktiziert“, sagte sie laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung. Sie wolle sie daher „gerne aufheben“, um der Regenbogenfahne als Symbol für „Vielfalt und kirchliches Selbstverständnis“ Raum zu geben.
Der Regenbogen und die kirchliche Botschaft
Doch nicht alle teilen diese Ansicht. Der Hallenser Staatskirchenrechtler Michael Germann und der westfälische Kirchenjurist Hans-Tjabert Conring fordern, das alte Verbot nicht zu streichen, sondern durch ein neues Kirchengesetz zu ersetzen. Darin solle die Kirchenfahne eindeutig festgeschrieben werden. Andere Fahnen dürften nur gehisst werden, wenn sie „dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen“.
Für Diskussionen sorgte auch eine Aussage der Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich. Auf die Frage, ob eine Deutschlandfahne an einer Kirche hängen dürfe, sagte sie: „Nein.“ Eine Beflaggung müsse „mit der kirchlichen Botschaft zu tun haben“. Die Synode tagt noch bis Mittwoch. Erst am Schluß soll über die neuen Beflaggungsregeln abgestimmt werden. (rr)






