SCHWERIN. In der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns müssen Bürgergeldempfänger künftig zur Arbeit antreten – ansonsten drohen Bußgelder. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde im Schweriner Stadtrat über die neue Regelung abgestimmt: 24 Abgeordnete stimmten zu, 16 dagegen, und eine Enthaltung gab es obendrauf. Der Antrag selbst stammt ursprünglich von der AfD, die zunächst nur Asylbewerber ins Visier nehmen wollte.
Doch dann kam die CDU ins Spiel, nahm eine Erweiterung vor und sorgte für die Durchsetzung des Vorschlags. Der CDU-Fraktionschef Gert Rudolf (70), eine zentrale Figur hinter dem Beschluß, wird in Bild zitiert: „Es ist nicht hinnehmbar, daß viele Bürgergeld-Empfänger lange Zeit keinerlei Gegenleistung erbringen. Das muß sich ändern.“
Die Bundesregierung habe mit der Erhöhung des Bürgergeldes Arbeiten weniger attraktiv gemacht, so Rudolf. Ein Fehler, der zu korrigieren sei. Als Vorbild dient das Erfolgsmodell des Thüringer Landrats Christian Herrgott (ebenfalls CDU), der seit einem Jahr Asylbewerber für gemeinnützige Tätigkeiten verpflichtet. In Thüringen funktioniert das so: Rund 130 Asylbewerber arbeiten dort im Schnitt für 80 Cent pro Stunde – auf Grundlage eines Verwaltungsbescheids. Jeder Vierte hat inzwischen einen Vollzeitjob gefunden, einige Verweigerer tauchten unter, andere zogen weg.
SPD-Oberbürgermeister stemmte sich dagegen
Schwerins SPD-Oberbürgermeister Rico Badenschier stand dem Beschluß kritisch gegenüber. Er wies auf den hohen Personal- und Verwaltungsaufwand hin und bemängelte, daß Bürgergeld-Empfänger zwar ein bis zwei Euro pro Stunde verdienen sollen, die Stadt jedoch nur 80 Cent pro Stunde refinanzieren könne.
Trotz dieser Bedenken muß Badenschier nun den Beschluß umsetzen – und in Kooperation mit dem Jobcenter Beschäftigungen für „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ schaffen. Besonders brisant: Mit der neuen Regelung sollen auch ukrainische Migranten, die Bürgergeld beziehen, zur Arbeit verpflichtet werden. (rr)