BERLIN. Der Berliner Senat hat gefordert, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Grundgesetz zu verankern. Dafür beschloß die Landesregierung am Dienstag eine entsprechende Bundesratsintiative zur Ergänzung um den Zusatz „sexuelle Identität.
Konkret geht es um Artikel 3 der deutschen Verfassung. Dort heißt es bislang: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Der Beschluß ist laut Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) Teil des Bekenntnisses der Berliner Regierung zu einer „Regenbogenhauptstadt“. Diese Verantwortung gelte es auch, auf Bundesebene weiterzutragen. Die Bundesratsinitiative soll noch vor der Sommerpause, voraussichtlich am 11. Juli, eingebracht werden.
Grundgesetzänderung sei längst überfällig
Die Bundesregierung solle ein starkes Signal gegen Diskriminierung senden, erklärte Kiziltepe. So nehme die Zahl körperlicher Angriffe auf sexuelle Minderheiten zu. Auch angesichts zunehmend sichtbarer demokratiefeindlicher Haltungen sei es höchste Zeit, den Schutz in Artikel 3 des Grundgesetzes um die sexuelle Identität zu erweitern.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte die Bundesratsinitiative in der Vergangenheit bereits mehrfach angekündigt. Druck bekam er dabei von den Organisatoren des Christopher-Street-Days, die monierten, die versprochene Maßnahme lasse lange auf sich warten. Wegner solle „Wort zu halten“, hieß es.
Ob der Antrag Erfolg hat, hängt vom Bundesrat ab. Dort braucht er eine Zweidrittelmehrheit. (lb)