LEIPZIG. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der früheren Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) verworfen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit ist die Verurteilung der ehemaligen Landespolitikerin wegen Bestechlichkeit durch das Landgericht Berlin I vom April 2025 rechtskräftig. Auch die Revision des Inhabers einer Marketing-Agentur wurde zurückgewiesen.
Die Gesundheitssenatorin hatte den Unternehmer 2019 mit der Gestaltung der Einladungskarten zu ihrer Hochzeit und dann auch mit weiteren Dienstleistungen beauftragt. Der Unternehmer nahm dafür kein Geld. Im selben Zeitraum unterstützte Kalayci als Politikerin ein Projekt, das der Unternehmer ihr Anfang desselben Jahres vorgestellt hatte und mit dem Schüler über Ausbildungsberufe in der Pflege informiert werden sollten.
„Die angeklagte Senatorin vermengte durch ihre Beauftragung der Agentur des Angeklagten bewußt dienstliche und private Belange, woraus sie sich persönliche Vorteile versprach“, teilte der Bundesgerichtshof nun mit. „Der Unternehmer verstand ihr Ansinnen und wollte die Leistungen kostenfrei erbringen, um seine Chancen für den Zuschlag bei dem Pflegeprojekt zu verbessern.“
Ex-Senatorin sie die Lage bewußt gewesen
Die Angeklagte habe ihre Stellung demnach nutzen und das Entgegenkommen des Unternehmers bei den anstehenden Ermessensentscheidungen auf dem Weg zu seiner Beauftragung einstellen sollen. „Das wiederum war der Angeklagten ebenso bewußt wie der Umstand, daß dadurch der Eindruck ihrer Käuflichkeit entstand, den sie im Folgenden durch mehrfache Preisgabe von Verwaltungsinterna noch verstärkte.“

Allerdings sei das Landgericht zu ihren Gunsten davon ausgegangen, „daß sie sich durch die Annahme der unentgeltlichen Leistungen nicht beeinflussen lassen wollte, und hat auch in objektiver Hinsicht nicht feststellen können, daß ihre Diensthandlung dadurch beeinflußt wurde“.
Um wie viel Geld geht es?
Insgesamt habe der Unternehmer für seine Firma und eine von ihm geleitete Gesellschaft Fördermittel in sechsstelliger Höhe bekommen. In den Jahren 2015 bis 2021 profitierte er zudem von Zuwendungen in Höhe von mehr als vier Millionen Euro durch die Senatsverwaltung für Arbeit. Kalayci hatte diese von 2011 bis 2016 geleitet.
Die Sozialdemokratin und der Unternehmer legten gegen das Urteil des Landgerichts Verfahrens- und Sachrügen ein. Beides wies der BGH nun zurück. Hinsichtlich der Sachrügen stellte er fest, daß die umfassende Überprüfung des Urteils „keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erbracht“ habe.
Kalayci ist damit rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Sozialdemokratin war von 2011 bis 2016 Arbeitssenatorin und von 2016 bis 2021 Gesundheitssenatorin. (ser)





