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Terror-Prediger vor Gericht: Bekannter IS-Prediger will nicht abgeschoben werden

Terror-Prediger vor Gericht: Bekannter IS-Prediger will nicht abgeschoben werden

Terror-Prediger vor Gericht: Bekannter IS-Prediger will nicht abgeschoben werden

In einem Glaskasten steht der Der ehemalige deutsche Chef des Islamischen Staats, Abu Walaa, gekleidet in einem Kapuzenpullover, unter dem der typische Islamistenbart hervorragt – Abu Walaa soll abgeschoben werden
In einem Glaskasten steht der Der ehemalige deutsche Chef des Islamischen Staats, Abu Walaa, gekleidet in einem Kapuzenpullover, unter dem der typische Islamistenbart hervorragt – Abu Walaa soll abgeschoben werden
Der ehemalige deutsche Chef des Islamischen Staats, Abu Walaa, vor Gericht (Archivbild). Foto: picture alliance/dpa | Ole Spata
Terror-Prediger vor Gericht
 

Bekannter IS-Prediger will nicht abgeschoben werden

Der ehemalige deutsche IS-Chef Abu Walaa will nicht in sein Heimatland Irak zurück – und klagt gegen seine Abschiebung. Wie gut stehen seine Chancen?
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DÜSSELDORF. Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, hat gegen seine Abschiebung Klage erhoben. Der erste Verhandlungstag soll am 11. Juni vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfinden, berichtet die dpa.

2021 war der Iraker wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach der voraussichtlich 2027 endenden Haftstrafe soll er abgeschoben werden. Walaas Eilantrag gegen diese Maßnahme war vor einem Jahr bereits zurückgewiesen worden.

Gericht sieht Abschiebung als rechtmäßig an

Nach Angaben des Gerichts richtet sich die Klage zum einen gegen die Entziehung seiner Aufenthaltstitel sowie mehrere damit verknüpfte Verpflichtungen. So darf sich der islamistische Prediger nach seiner Haftentlassung etwa nur in einer bestimmten Stadt aufhalten und muß sich täglich bei der Polizei melden.

Während des Eilverfahrens äußerte der Richter, daß die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen rechtmäßig sei – obwohl es bei dem Verfahren noch Hinderungsgründe gebe. Die öffentliche Sicherheit wiege allerdings schwerer, erklärte der Richter damals. Von Abu Walaa gehe dabei eine so deutliche Gefahr aus, daß auch seine sieben in Deutschland lebenden Kinder einer Abschiebung nicht im Weg stünden.

IS-Leiter stellte weiteren Asylantrag

Während seiner Haftstrafe hatte der IS-Leiter einen weiteren Asylantrag gestellt, da er nach eigener Aussage befürchtete, im Irak die Todesstrafe zu erhalten. Demnach sollte eine diplomatische Zusicherung des Iraks eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließe. Das Gericht urteilte, daß die aufschiebende Wirkung dieser Klage jedoch nur bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren ausreiche.

Walaa war noch als Jugendlicher, im Jahre 2001, nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Später arbeitete er als Prediger in einer islamistischen Moschee in Hildesheim und machte sich mit Videobotschaften einen Namen. Da er in den Aufnahmen seiner Predigten immer nur von hinten zu sehen war, wurde er im Internet als „Prediger ohne Gesicht“ bekannt.

Mittlerweile wird angenommen, daß das von Walaa aufgebaute Netzwerk in den Jahren 2014 bis 2016 in erster Linie dazu diente, Kämpfer für den IS zu rekrutieren. So soll etwa der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, dem Netzwerk angehört haben. 2016 wurde Walaa festgenommen. Im März 2017 verbot der damalige Innenminister Boris Pistorius (SPD) den Moscheeverein, in dem der Prediger tätig gewesen war. (lb)

Der ehemalige deutsche Chef des Islamischen Staats, Abu Walaa, vor Gericht (Archivbild). Foto: picture alliance/dpa | Ole Spata
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