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Werner Patzelt, Deutschlands blaues Wunder, AfD

Vorstoß des Justizministeriums: Baden-Württemberg will Asylbewerbern Geld und Wertgegenstände abnehmen

Vorstoß des Justizministeriums: Baden-Württemberg will Asylbewerbern Geld und Wertgegenstände abnehmen

Vorstoß des Justizministeriums: Baden-Württemberg will Asylbewerbern Geld und Wertgegenstände abnehmen

Das Bild zeigt eine Schlange vor einem Asylheim.
Das Bild zeigt eine Schlange vor einem Asylheim.
Asylbewerber vor einer Erstaufnahme: CDU-Vorschlag sorgt für Kontroverse in Baden-Württemberg. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Vorstoß des Justizministeriums
 

Baden-Württemberg will Asylbewerbern Geld und Wertgegenstände abnehmen

Baden-Württemberg will in der Asylpolitik bereits bestehende Gesetze konsequenter anwenden. Die Landesregierung erhofft sich davon eine Eingrenzung des Zustroms – sehr zum Mißfallen der Grünen. Was sagt die AfD dazu?
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STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung hat angekündigt, Asylbewerbern bei der Ankunft Geld und Wertgegenstände abzunehmen. Diese Maßnahmen müßten den Betroffenen jedoch klar kommuniziert werden, betonte Justizsekretär Siegfried Lorek (CDU). Tatsächlich ist dieses Vorgehen rechtlich bereits möglich, wird jedoch nur selten angewendet – etwa im Ankunftszentrum Heidelberg, und auch dann nur zur Identitätsfeststellung der jeweiligen Asylbewerber. Nun will die Landesregierung diese Praxis im gesamten Bundesland anwenden.

Wenn bei einer Identitätsfeststellung mehr als 200 Euro sichergestellt werden, soll das Geld künftig beschlagnahmt werden – bei einer Obergrenze von 5.000 Euro. Das Geld werde dann mit den Verfahrenskosten des Asylantrags verrechnet. Wenn sich das herumspreche, würden die Asylzahlen sinken, sagte Lorek laut der Stuttgarter Zeitung.

Justizministerin fordert Reform des Asylrechts

Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) plädierte im Kontext der aktuellen Ankündigung für eine grundlegende Reform des Asylrechts nach dänischem Vorbild. In dem skandinavischen Land ist es nur einmal möglich, gegen einen abgelehnten Asylantrag zu klagen – in Deutschland aktuell bis zu viermal.

Zudem zahle Dänemark jedem abgelehnten Asylbewerber, der auf einen Rechtsstreit verzichtet, bis zu 3.500 Euro, sagte Gentges. Das sei auch für Deutschland denkbar, allerdings liege das im Zuständigkeitsbereich des Bundes, wie die Ministerin betonte.

Flüchtlingsrat und Grüne sind empört

Baden-Württembergs migrationspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Daniel Lede Abal, bezeichnete die Pläne der Union als „durchsichtige Wahlkampftaktik“ und „populistisch“. Statt immer neue Forderungen aufzustellen, gehe es nun darum, bestehende Gesetze tatsächlich anzuwenden.

Auch der Flüchtlingsrat in Baden-Württemberg kritisierte den Vorschlag. Die Behörden seien bereits vor Jahren zu dem Schluß gekommen, daß viele Migranten ohnehin nicht über nennenswerte Geldmittel verfügen, die beschlagnahmt werden könnten. „Die jüngsten Vorschläge aus dem Justizministerium sind ein weiteres Beispiel dafür, wie im aktuellen Kontext migrationspolitische Härte demonstriert werden soll – und zwar relativ losgelöst von den faktischen Rahmenbedingungen“, sagte Flüchtlingsrats-Chefin Anja Bartel. Wer Asyl beantrage, nutze ein Grundrecht, „und das darf nicht mit Kosten verbunden sein“.

Kritik kam auch von Seiten der AfD. Der migrationspolitische Sprecher der baden-württembergischen Landtagsfraktion, Ruben Rupp, fragte, warum das Einziehen von Geld und Wertgegenständen von Asylbewerbern nicht längst gängige Praxis sei. „Es müßte doch selbstverständlich sein, daß vermögende Asylbewerber für die Kosten ihres Verfahrens und ihre Unterbringung selbst aufkommen. Gentges hat hier offensichtlich völlig versagt und versucht dies inzwischen mit einer vermeintlichen Law-and-Order-Forderung zu kaschieren.“ (st)

Asylbewerber vor einer Erstaufnahme: CDU-Vorschlag sorgt für Kontroverse in Baden-Württemberg. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
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