ERFURT. Das Landgericht Erfurt hat einen 31jährigen Afghanen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Tatbestand: sexueller Mißbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Nötigung. Im vergangenen August hatte Mohammad S. zwei 18jährige in seine Wohnung gelockt, sie dort mit einer Machete bedroht und zum Sex gezwungen.
Vor Gericht bat er um ein mildes Urteil. Das Leben habe ihn schon „genug bestraft“, weshalb seine „psychische Situation zu berücksichtigen“ sei. Auch seine Geschwister seien auf seine Hilfe angewiesen. „Ich entschuldige mich für unschöne Taten und dafür, daß ich so viel Aufwand gemacht habe. Es war nicht meine Absicht, es hat mit Alkohol und Drogen zu tun“, so der Migrant.
Er habe schließlich keine Gewalttaten begangen, behauptete Mohammad S. der auf ein afghanisches Sprichwort verwies: „Kinder und Jugendliche machen manchmal etwas Schlimmes, aber die Eltern verzeihen.“
Plötzlich zückte der Afghane eine Machete
Seine beiden Opfer hatte S. eines Abends kennengelernt und spontan zu sich nach Hause eingeladen. In der Wohnung zückte er plötzlich eine Machete und drohte: „Ihr kommt erst raus, wenn eine von euch Sex mit mir hat“. Kurz darauf verging er sich ohne Kondom an einer der beiden Frauen, die andere mußte währenddessen auf einem Sofa liegen. Dabei habe der Afghane die Machete immer in Griffnähe liegen gehabt.
Erst am nächsten Tag entließ S. seine Opfer in die Freiheit. Zuvor versuchte der Afghane noch, sich abzusichern, wie die beiden Frauen später schilderten: „Er fotografierte unsere Ausweise ab, sagte, er würde uns finden, wenn wir jemanden davon erzählen.“ Eines der Opfer konnte sogar noch die Machete unbemerkt mitnehmen. Gegenüber der Polizei gab der Täter später an, diesen „Diebstahl“ als großes Unrecht zu empfinden.
„In Deutschland gibt es keine guten Menschen“
Vor Gericht plauderte der Afghane auch einen weiteren Fall von Mißbrauch aus: Seit dem Jahr 2021 führte S. nach eigener Aussage eine „Beziehung“ mit einem damals elfjährigen Kind. Dieses habe sich ihm gegenüber anfangs als 16jährige ausgegeben. Die Eltern des Mädchens sollen das Verhältnis geduldet haben, die Mutter besuchte den Täter später sogar im Gefängnis.
Der Afghane war 2016 über Dänemark nach Deutschland gekommen, stellte jedoch keinen Asylantrag – nach eigener Aussage, weil er die Gesetze im Land nicht kannte. Er erhielt eine offizielle Duldung, nachdem er behauptet hatte, in Afghanistan für die Nato gearbeitet und dabei eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt zu haben, die ihm 2016 diagnostiziert auch worden sei.
Für das Land das ihn aufnahm – und ihm monatlich 575 Euro Bürgergeld plus Miete zahlte – , scheint er hingegen wenig Zuneigung empfunden zu haben. In einem Fall beleidigte er einen Vollzugsbeamten mit den Worten „Fick dich, du scheiß dreckiger Deutscher“, eine psychiatrische Gutachterin zitierte ihn während der Gerichtsverhandlung mit den Worten „In Deutschland gibt es keine guten Menschen. Tiere sind besser als die. Und wenn ein Mensch ein Tier ist, muß es geschlachtet werden.“ (lb)