BERLIN. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die Strafanzeige, die zu einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Computern und Handy eines 64jährigen führte, selbst erstattet. Das bestätigte jetzt die Staatsanwaltschaft Bamberg auf Anfrage der Rheinischen Post. Es ging um einen Beitrag des Rentners auf X.
„Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt“, bestätigte ein Sprecher der Behörde. Das Meme in dem Post auf X persiflierte die Werbung der Shampoo-Firma Schwarzkopf. Stattdessen hieß es „Schwachkopf Professionell“ und statt des berühmten Scherenschnittes war das Konterfei Habecks zu sehen.
Hier im Wortlaut die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg! #Schwachkopf #Habeck #TeamHabeck #Hausdurchsuchung pic.twitter.com/9WzW0M0LIb
— Die Mediatheke (@die_mediatheke) November 14, 2024
Aufgrund der Anzeige des Grünen-Politikers rückte die bayerische Polizei am Dienstag auf richterliche Anordnung, die die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft beantragt hatte, zu einer Hausdurchsuchung aus. Die Beamten beschlagnahmten alle Mobilfunkgeräte und durchsuchten die Räume des Bambergers, der mit seinem 33jährigen Tochter zusammenlebt, die mit Trisomie zur Welt kam.
Rentner sieht DDR-Methoden
Der Betroffene hatte Nius am Dienstag gesagt, er habe sich nie vorstellen können, „daß es einmal so weit kommen würde“. Das habe „eindeutig DDR-Geschmack“. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte das Meme „Wochen vor dem 20.6.2024“ veröffentlicht. Ziel sei es gewesen, so die Ankläger, „Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren“.
Die Verfolgung des Rentners erfolgte aufgrund des noch von der Union-SPD-Koalition unter Angela Merkel (CDU) kurz vor dem Regierungwechsel 2021 neu eingeführten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 Strafgesetzbuch. Dieser stellt Kritik an Politikern unter strenge Strafen.
Wörtlich heißt es darin: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“
Habeck erstattet hunderte Anzeigen
Habeck und auch seine Parteifreundin, Außenministerin Annalena Baerbock, machen seitdem regen Gebrauch von dem neuen Paragrafen. Der Vizekanzler beschäftigt ein Anwaltsteam, das täglich alle sozialen Netzwerke nach mutmaßlichen Beleidigungen ihres Mandanten durchforstet. Der Vizekanzler hetzt dann auch wegen leisester Kritik Bürgern die Polizei auf den Hals. Baerbock erstattete bis August mindestens 453 Strafanzeigen, Habeck sogar 805, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Antwort des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner hervorgeht. Wieviele Verfahren in Verurteilungen münden, konnte die Regierung nicht mitteilen.
Deutschlandweit für Aufsehen hatte auch der Fall des Unternehmers Michael Much gesorgt, der Grünen-kritische Plakate auf seinem Grundstück in Miesbach aufstellte. Zu den Bildern von Habeck, der Grünen-Chefin Ricarda Lang und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hieß es: „Wir machen alles platt“.
Auch sein Haus wurde von der Polizei gestürmt und durchsucht. Die Plakate wurden beschlagnahmt. Das Amtsgericht Miesbach sah in den Postern jedoch eine legitime Meinungsäußerung und wies die Klage ab. (fh)