GIFHORN. Der Stadtelternrat in Gifhorn hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief dazu aufgefordert, Jugendliche besser vor der Partydroge Lachgas zu schützen. „Wir müssen uns fragen, warum der Verkauf von solch gefährlichen Substanzen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen zulässig ist“, sagte der zweite Vorsitzende Christopher Finck der dpa.
Hintergrund sind drei Snack-Automaten in Gifhorn, aus denen neben Süßigkeiten und Getränken auch Lachgas verkauft wird. Bereits Anfang Mai hatte der Stadtelternrat von den örtlichen Behörden verlangt, gegen das Angebot in den Automaten vorzugehen.
Partydroge Lachgas ist in Deutschland nicht verboten
Konkret fordern die Eltern von Lauterbach, in den Schulen besser über die Partydroge aufzuklären und den Verkauf an Minderjährige generell zu verbieten. Zudem unterstützen sie die Forderung der Ärztekammer Niedersachsen, den Verkauf von Lachgaskartuschen mit mehr als acht Gramm Inhalt an Privatpersonen zu untersagen, berichtete die Welt.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnte jüngst, der Konsum von Lachgas könne zu schweren und zum Teil bleibenden gesundheitlichen Problemen führen, darunter Bewußtlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden. Weder der Konsum noch der Verkauf sind in Deutschland aktuell verboten.
Der Betreiber der Automaten gab laut Welt an, das Lachgas sei nur für Volljährige nach Vorlage des Personalausweises erhältlich. Das Gleiche gelte für seinen Tabakladen, in dem er die Kartuschen ebenfalls verkauft. Damit gehe er über die gesetzlichen Vorhaben hinaus, betonte er. (dh)