BAYERN. Ein Mitglied der Versbacher Faschingsgesellschaft mußte sich vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten, weil er während eines Faschingsumzugs Bonbons von einem Umzugswagen geworfen haben soll.
Laut Anklage habe der Mann, ein Kfz-Meister und Mitglied des Elferrats, die Süßigkeiten mit „voller Wucht“ mehrfach ins Gesicht eines Zuschauers geworfen. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.
Fotografisches Gedächtnis sollte Täter überführen
Was die Anklage erschwerte: Der Geschädigte war nach dem Vorfall verschwunden und konnte nicht als Zeuge geladen werden. Stattdessen stützte sich die Staatsanwaltschaft auf die Aussage einer Zeugin, die das Geschehen vom Straßenrand beobachtet haben will. Die Frau behauptete, der Angeklagte habe gezielt auf den Zuschauer geworfen, und deutete sogar an, ein ausländerfeindliches Motiv sei möglich. Sie gab an, den Täter eindeutig erkennen zu können, da sie über ein „fotografisches Gedächtnis“ verfüge. Doch als ihr vor Gericht ein Foto des Elferrats vorgelegt wurde, identifizierte sie einen anderen Mann – und nicht den Angeklagten.
Diese Verwechslung führte zur Wende im Prozeß. Im Gerichtssaal wurde die falsche Identifizierung mit Applaus quittiert, und die Staatsanwaltschaft zog die Anklage zurück. Der Richter wandte sich direkt an den Angeklagten: „Da beißt die Maus keinen Faden ab: Sie waren es nicht, die Zeugin hat Sie nicht identifiziert.“ Max Baumgart, der Präsident der Faschingsgesellschaft, zeigte sich erleichtert: „Uns fällt ein riesengroßer Stein vom Herzen“, erklärte er gegenüber der Bild. (rr)