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Sachsen: Informationen zu Transfrauen im Frauenknast gibt es nicht umsonst

Sachsen: Informationen zu Transfrauen im Frauenknast gibt es nicht umsonst

Sachsen: Informationen zu Transfrauen im Frauenknast gibt es nicht umsonst

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) erteilt Auskünfte zu Transfrauen nicht immer umsonst.
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) erteilt Auskünfte zu Transfrauen nicht immer umsonst.
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) erteilt Auskünfte zu Transfrauen nicht immer umsonst Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Sachsen
 

Informationen zu Transfrauen im Frauenknast gibt es nicht umsonst

Nichts gibt es kostenlos. Obwohl das sächsische Justizministerium gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist, verlangt es mehr als 1.000 Euro dafür. Die Anfrage dreht sich um ein Phänomen, das mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes an Bedeutung gewinnen könnte.
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DRESDEN. Das sächsische Justizministerium hat für die Auskunft zu Transpersonen in Frauengefängnissen eine Bearbeitungsgebühr von 1.100 Euro verlangt. Hintergrund ist die Anfrage der Frauenrechtsbewegung „Laßt Frauen Sprechen!“, berichtete die Bild-Zeitung. Die Frauenrechtlerinnen wollten wissen, ob der Fall einer Transfrau, die im Chemnitzer Frauengefängnis Mitgefangene belästigte und sich vor ihnen selbst befriedigte, ein Einzelfall sei.

Gesetzlich ist die Behörde zur Auskunft verpflichtet. Die Frauenrechtlerinnen bekamen aus dem Haus von Justizministerin Katja Meier (Grüne) jedoch zu hören: „Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 2 sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) ist der Zugang zu Informationen bis zu einem Aufwand von 600 EUR gebühren- und auslagenfrei. Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem sächsischen Transparenzgesetz werden die anfallenden Gebühren derzeit auf ca. 1.100 EUR geschätzt“, zitierte die Bild-Zeitung.

Die Summe war „Laßt Frauen Sprechen!“ zu hoch, und die ehrenamtliche Organisation zog ihre Anfrage zurück. Bemerkenswerterweise gaben andere Bundesländer bereitwillig Auskunft. Demnach sitzen in Berlin 15 Personen mit abweichender Geschlechtsidentität im Frauengefängnis, in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist es jeweils eine Transfrau.

Kontroverse um Transfrau in Schottland

Seit dem 1. November gilt in Deutschland das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Nun ist es möglich, seinen Geschlechtseintrag per Erklärung auf dem Standesamt ändern zu lassen.

Der Chemnitzer Fall hatte Anfang 2024 für Schlagzeilen gesorgt. Erst nachdem die Belästigungen durch die Transfrau öffentlich bekannt geworden waren, handelten die zuständigen Stellen. Die Person wurde in ein Männergefängnis verlegt.

Vor derartigen Vorgängen warnen Kritiker der Gleichstellung von Transfrauen mit biologischen Frauen schon seit Jahren. Die „Harry Potter“-Autorin J. K. Rowling wird dafür in Großbritannien massiv angefeindet. In Schottland gab es bereits den Fall, daß ein männlicher Sextäter sich als Frau identifizierte und in ein Frauengefängnis wollte. (ag)

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) erteilt Auskünfte zu Transfrauen nicht immer umsonst Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
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