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Wegen sogenannter SA-Parole: Höcke zu 13.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Wegen sogenannter SA-Parole: Höcke zu 13.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Wegen sogenannter SA-Parole: Höcke zu 13.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Der Vorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke hält einen schwarzen Ordner in seinen Armen
Der Vorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke hält einen schwarzen Ordner in seinen Armen
Der Vorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke, im Gerichtssaal Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ronny Hartmann
Wegen sogenannter SA-Parole
 

Höcke zu 13.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Niederlage für Björn Höcke: Das Gericht folgt der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Thüringer Politiker zu einer Geldstrafe.
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HALLE. Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke ist vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß Höcke die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ bei einer Rede im Mai 2021 verwendet habe.

Damit wäre der Politiker wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen“ vorbestraft. Seine Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt. Das Gericht folgte ihrer Argumentation jedoch nicht.

Höcke selbst wies die Vorwürfe zurück. Der von ihm getätigte Ausruf habe eine lange Tradition und sei schon vor dem Nationalsozialismus verwendet worden. Daß sie auch der offizielle Schlachtruf der SA gewesen sei, habe er nicht gewußt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (lb)

Der Vorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke, im Gerichtssaal Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ronny Hartmann
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