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Dienstaufsichtsbeschwerde nach Posting auf X: Diensthunde auf Demos: Amnesty ätzt gegen Polizeigewerkschaftler

Dienstaufsichtsbeschwerde nach Posting auf X: Diensthunde auf Demos: Amnesty ätzt gegen Polizeigewerkschaftler

Dienstaufsichtsbeschwerde nach Posting auf X: Diensthunde auf Demos: Amnesty ätzt gegen Polizeigewerkschaftler

Polizeihund
Polizeihund
Polizeihundeführer mit Diensthund (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa
Dienstaufsichtsbeschwerde nach Posting auf X
 

Diensthunde auf Demos: Amnesty ätzt gegen Polizeigewerkschaftler

Manuel Ostermann, Vizechef der Polizeigewerkschaft, will bei Pro-Palästina-Demos Diensthunden den Maulkorb abnehmen. Amnesty International möchte ihm dafür einen anlegen. Wie reagiert die DPolG?
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BERLIN. Gegen Manuel Ostermann, den stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Anlaß sind Äußerungen des Polizeigewerkschaftlers auf der Plattform X, die von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International als menschenverachtend und als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht kritisiert werden.

Ostermann, der auch Mitglied der CDU ist, schrieb im Oktober, daß der Einsatz von Diensthunden bei Versammlungen richtig sei und „nicht selten die Abnahme des Maulkorbs angemessen“ wäre. Damit begründete er, daß gewaltbereite Antisemiten sowohl das Grundgesetz mißbrauchten als auch die Sicherheit von Polizeibeamten gefährdeten. Amnesty International wirft Ostermann vor, mit dieser Aussage pauschal alle Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen als Antisemiten zu diffamieren. Dies widerspreche der Neutralitätspflicht eines Beamten.

Amnesty fordert Konsequenzen

Darüber hinaus bezeichnet Amnesty International Ostermanns Beiträge als hetzerisch und inkompatibel mit seiner Funktion. Seine Aussagen würden gegen die Wohlverhaltenspflicht sowie das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen. Insbesondere kritisiert die Organisation seine Forderung nach einer „Abschiebeoffensive”, die Demonstrierende mit Verfassungsfeinden und Straftätern gleichsetze. Amnesty fordert eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe sowie mögliche Disziplinarmaßnahmen.

Angriff auf die Meinungsfreiheit

Ostermann reagierte auf die Kritik von Amnesty und verteidigte seinen Tweet. Er bezeichnete die Polizei als die größte Menschenrechtsorganisation Deutschlands und wies darauf hin, daß der Einsatz von Zwangsmitteln rechtlich legitimiert sei, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Eine Beanstandung sei daher nicht gerechtfertigt. Auf X teilte Ostermann einen Artikel über die Beschwerde und bedankte sich ironisch bei seinen Followern für ihre Unterstützung. Dabei betonte er, daß er seine Arbeit unbeirrt fortsetzen werde. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft wies die Vorwürfe zurück. Heiko Teggatz, ebenfalls stellvertretender Vorsitzender der DPolG, sprach von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit. (rr)

Manuel Ostermann ist stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft
Teilt im Netz gerne aus: Polizeigewerkschaftler Manuel Ostermann. Foto: Deutsche Polizeigewerkschaft
Polizeihundeführer mit Diensthund (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa
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