BERLIN. Gegen Manuel Ostermann, den stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Anlaß sind Äußerungen des Polizeigewerkschaftlers auf der Plattform X, die von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International als menschenverachtend und als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht kritisiert werden.
Ostermann, der auch Mitglied der CDU ist, schrieb im Oktober, daß der Einsatz von Diensthunden bei Versammlungen richtig sei und „nicht selten die Abnahme des Maulkorbs angemessen“ wäre. Damit begründete er, daß gewaltbereite Antisemiten sowohl das Grundgesetz mißbrauchten als auch die Sicherheit von Polizeibeamten gefährdeten. Amnesty International wirft Ostermann vor, mit dieser Aussage pauschal alle Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen als Antisemiten zu diffamieren. Dies widerspreche der Neutralitätspflicht eines Beamten.
Amnesty fordert Konsequenzen
Darüber hinaus bezeichnet Amnesty International Ostermanns Beiträge als hetzerisch und inkompatibel mit seiner Funktion. Seine Aussagen würden gegen die Wohlverhaltenspflicht sowie das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen. Insbesondere kritisiert die Organisation seine Forderung nach einer „Abschiebeoffensive”, die Demonstrierende mit Verfassungsfeinden und Straftätern gleichsetze. Amnesty fordert eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe sowie mögliche Disziplinarmaßnahmen.
Es ist genau richtig Diensthunde bei Versammlungslagen einzusetzen. Ich gehe noch einen Schritt weiter und sage – nicht selten wäre die Abnahme des Maulkorbs angemessen.
Die gewaltbereiten Antisemiten missbrauchen nicht nur unser Grundgesetz, schlimmer noch.
Leib & Leben von…— Manuel Ostermann (@M_Ostermann) October 21, 2024
Angriff auf die Meinungsfreiheit
Ostermann reagierte auf die Kritik von Amnesty und verteidigte seinen Tweet. Er bezeichnete die Polizei als die größte Menschenrechtsorganisation Deutschlands und wies darauf hin, daß der Einsatz von Zwangsmitteln rechtlich legitimiert sei, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Eine Beanstandung sei daher nicht gerechtfertigt. Auf X teilte Ostermann einen Artikel über die Beschwerde und bedankte sich ironisch bei seinen Followern für ihre Unterstützung. Dabei betonte er, daß er seine Arbeit unbeirrt fortsetzen werde. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft wies die Vorwürfe zurück. Heiko Teggatz, ebenfalls stellvertretender Vorsitzender der DPolG, sprach von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit. (rr)