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Bis zu fünf Jahre Haft: Deshalb zeigt Beatrix von Storch den Diakonie-Chef an

Bis zu fünf Jahre Haft: Deshalb zeigt Beatrix von Storch den Diakonie-Chef an

Bis zu fünf Jahre Haft: Deshalb zeigt Beatrix von Storch den Diakonie-Chef an

Beatrix von Storch (AfD) im Portrait bei ihrer Rede zum Tagesordnungspunkt Binnenmarkt für digitale Dienste bei der 160. Sitzung des Deutschen Bundestags in Berlin, 21.03.2024 Die Aussagen des Diakonie-Chefs Rüdiger Schuch schlagen hohe Wellen. Beatrix von Storch klagt nun gegen den Mann. Die AfD-Bundestagsabgeorndete wirft ihm einen konkreten Rechtsbruch vor. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch redet im Bundestag: Sie wirft dem Diakonie-Chef Wählernötigung vor Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Beatrix von Storch (AfD) im Portrait bei ihrer Rede zum Tagesordnungspunkt Binnenmarkt für digitale Dienste bei der 160. Sitzung des Deutschen Bundestags in Berlin, 21.03.2024 Die Aussagen des Diakonie-Chefs Rüdiger Schuch schlagen hohe Wellen. Beatrix von Storch klagt nun gegen den Mann. Die AfD-Bundestagsabgeorndete wirft ihm einen konkreten Rechtsbruch vor. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch redet im Bundestag: Sie wirft dem Diakonie-Chef Wählernötigung vor Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch redet im Bundestag: Sie wirft dem Diakonie-Chef Wählernötigung vor Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Bis zu fünf Jahre Haft
 

Deshalb zeigt Beatrix von Storch den Diakonie-Chef an

Die Aussagen des Diakonie-Chefs Rüdiger Schuch schlagen hohe Wellen. Beatrix von Storch klagt nun gegen den Mann. Die AfD-Bundestagsabgeordnete wirft ihm Rechtsbruch vor.
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BERLIN. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat den Präsidenten der Diakonie, Rüdiger Schuch, angezeigt. In einem auf X veröffentlichten Video wirft sie dem Chef des Evangelischen Wohlfahrtsverbandes Wählernötigung vor. Er hatte angekündigt, Mitarbeitern, die aus Überzeugung die AfD wählen, den Arbeitsvertrag zu kündigen.

Konkret heißt es in Paragraph 108 des Strafgesetzbuches: „Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Auch der Versuch ist strafbar.

Von Storch schrieb dazu: „Bis zu 5 Jahre Knast! Er hat es sich verdient.“ Die AfD-Politikerin erwartet von der Staatsanwaltschaft, ebenfalls gegen Schuch vorzugehen. Nach eigenen Angaben beschäftigt die Diakonie deutschlandweit 627.349 Menschen hauptamtlich. Hinzu kommen 700.000 ehrenamtliche Helfer.

Diakonie: Wir sind gelebte Nächstenliebe

Schuch sprach den Wählern auch das Christsein ab: „Diese Leute können sich im Grunde auch nicht mehr zur Kirche zählen, denn das menschenfeindliche Weltbild der AfD widerspricht dem christlichen Menschenbild.“ Jüngst hatte die Diakonie in Berlin Senioren für Migranten aus einem Heim geworfen.

Man wolle die AfD-Sympathisanten unter den Angestellten zunächst von ihrer Wahlentscheidung abbringen, so der Diakonie-Chef: „Aber wenn das nichts ändert, muß es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.“ Er ergänzte: „Wer sich für die AfD einsetzt, muß gehen.“

Auf ihrer Webseite schreibt die Diakonie über sich selbst: „Wir verstehen unseren Auftrag als gelebte Nächstenliebe.“ Der 55jährige Schuch hat das Amt des Präsidenten zu Beginn dieses Jahres übernommen. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte der Personalentscheidung einstimmig zugestimmt. (sv/fh)

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch redet im Bundestag: Sie wirft dem Diakonie-Chef Wählernötigung vor Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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