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Causa Mursal M.: Darum wird der Enthauptungs-Somalier nicht in die Heimat abgeschoben

Causa Mursal M.: Darum wird der Enthauptungs-Somalier nicht in die Heimat abgeschoben

Causa Mursal M.: Darum wird der Enthauptungs-Somalier nicht in die Heimat abgeschoben

Vor sechs Jahren kommt der Somalier Mursal M. nach Deutschland. Sein Aufenthalt ist geprägt von Drogenmißbrauch und Kriminalität – er tötet einen Obdachlosen. Die JUNGE FREIHEIT blickt in das Leben des Resettlement-Migranten. Vor drei Jahren ermordet er einen Menschen mit 111 Messerstichen und enthauptet ihn. Nun darf der Killer ins Kino gehen – und flüchtet. Der inzwischen gefaßte Somalier wurde im Rahmen des Resettlements 2018 nach Deutschland eingeflogen. Bei Kinobesuch entwichen: Der verurteilte Killer Mursal M.
Vor sechs Jahren kommt der Somalier Mursal M. nach Deutschland. Sein Aufenthalt ist geprägt von Drogenmißbrauch und Kriminalität – er tötet einen Obdachlosen. Die JUNGE FREIHEIT blickt in das Leben des Resettlement-Migranten. Vor drei Jahren ermordet er einen Menschen mit 111 Messerstichen und enthauptet ihn. Nun darf der Killer ins Kino gehen – und flüchtet. Der inzwischen gefaßte Somalier wurde im Rahmen des Resettlements 2018 nach Deutschland eingeflogen. Bei Kinobesuch entwichen: Der verurteilte Killer Mursal M.
Bei Kinobesuch entwichen: Der verurteilte Totschläger Mursal M. Foto: Polizei Deggendorf
Causa Mursal M.
 

Darum wird der Enthauptungs-Somalier nicht in die Heimat abgeschoben

Für die Polizei ist er „äußerst gefährlich“ – in seine Heimat wird er trotzdem nicht zurückkehren. Nun wird bekannt, warum sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall des Enthauptungs-Somaliers in Deggendorf schwertut.
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DEGGENDORF. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hat sich dagegen entschieden, den somalischen Intensivstraftäter Mursal M. abzuschieben. Grund dafür war, daß die Rückkehr des wegen Totschlags verurteilten 24jährigen für möglich erachtet wurde, teilte Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner der Bild-Zeitung mit: „Hierbei war zu berück­sichtigen, daß der Verurteilte in seinem Heimatland sich in Freiheit befinden würde und keine sichere Gewähr für sei­ne Behandlung besteht.“

Dem Blatt zufolge prüfe die Staatsanwaltschaft seit zwei Jahren, ob eine Abschiebung möglich sei und von der Vollstreckung des angeordneten Maßregelvollzugs im Bezirkskrankenhaus abgesehen werden könne.

Innenminister Herrmann kündigte Untersuchung des Somalier-Falls an

Mursal M., der seit 2018 dank eines UN-Resettlement-Programms in Deutschland ist, hatte zuletzt vor drei Jahren einen 52jährigen in einem Obdachlosenheim mit 111 Messerstichen getötet und anschließend die Leiche enthauptet. Aufgrund seiner Schizophrenie kam der Somalier ins niederbayerische Bezirksklinikum Mainkofen. Zuvor war er zweimal unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Vergangene Woche durfte er trotz seiner Einstufung als „äußerst gefährlich“ ins Kino gehen. Dort entfloh er seinen Begleitern. Erst gegen Mitternacht entdeckten ihn Polizisten „nach sachdienlichen Hinweisen aus der Bevölkerung“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte daraufhin an, eine „genaue Untersuchung“ des Falls zu veranlassen. (kuk)

Bei Kinobesuch entwichen: Der verurteilte Totschläger Mursal M. Foto: Polizei Deggendorf
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