BERLIN. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Jörg Dittrich, hat sich dafür ausgesprochen, Bürokratie abzubauen – auch, um angeblichen Populisten entgegenzutreten. Die „Diskrepanz zwischen dem Versprechen der Bürokratie und dessen desillusionierenden Konsequenzen nutzen Populisten aus, die jedes Scheitern wittern und die dann mit billigen Tricks – manchmal auch mit Haß – Stimmung machen, um Stimmen zu gewinnen“, schrieb er in der Welt. Im Kampf „mit denjenigen, die die Demokratie bekämpfen“, gebe es „kein Patentrezept“. Es brauche vielmehr einen „Maßnahmenkatalog“, bei dem der Bürokratieabbau nicht fehlen dürfe, betonte der 54jährige.
Dittrich nannte konkrete Probleme, die Unternehmen in Deutschland mit bürokratischen Regeln hätten. Zum Beispiel müsse jeder Arbeitsplatz danach geprüft werden, ob er für schwangere Frauen geeignet sei. „Aber diese umfangreiche Dokumentationspflicht zur Gefahrenlage für Schwangere wird auch dann verlangt, wenn die Stelle mit einem Mann besetzt ist.“ Auch müßten Abfalltransporte an die Behörden gemeldet werden, selbst wenn der Müll „völlig ungefährlich“ sei. Dittrichs Fazit: „Diese Vorschrift kostet Gebühren und Zeit – und gehört in die Tonne.“
Dittrich: Bürokratieabbau soll nach „One in, one out“-Prinzip erfolgen
Auch die Vorschriften beim Datenschutz „scheinen in Absurdistan gemacht worden zu sein“, beklagte der Unternehmer. Ab 20 Angestellten müßten Betriebe einen Datenschutzbeauftragten engagieren. Das gelte „selbst für Handwerksbetriebe, bei denen sich die Datenverarbeitung auf die Anfertigung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen beschränkt und damit kaum eine Rolle spielt“. Das Ergebnis seien zusätzliche Kosten für alle Beteiligten und verlorene Arbeitszeit für den jeweiligen Betrieb.
Der Verbandschef nannte konkrete Maßnahmen, um dem Problem Herr zu werden. Er forderte eine sogenannte „One in, two out“-Regel. Heißt: Für jede neue Maßnahme sollten zwei andere gestrichen werden. Außerdem sollten Gesetze besser an der Realität des einzelnen Betriebs angepaßt werden. Ein für Dittrich ebenfalls wichtiger Punkt ist das Timing bei Gesetzesänderungen. Diese sollten „nur noch an zwei Stichtagen im Jahr, zum Beispiel am 1. Januar und am 1. Juli, in Kraft treten dürfen. Das erspart den Betrieben die ständige Beschäftigung mit Rechtsfragen. Und zwischen der Verabschiedung und dem Inkrafttreten eines Gesetzes braucht es eine Mindestfrist, damit sich die Betriebe auf die Umsetzung vorbereiten können“. (st)