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Kinder- und Jugendschutz: Bayern plant Cannabis-Verbot auf Volksfesten und in Biergärten

Kinder- und Jugendschutz: Bayern plant Cannabis-Verbot auf Volksfesten und in Biergärten

Kinder- und Jugendschutz: Bayern plant Cannabis-Verbot auf Volksfesten und in Biergärten

Cannabis-Konsum ist in Deutschland seit dem 1. April legal. Die bayerische Staatsregierung will das Kiffen nun trotzdem an vielen Orten verbieten.
Cannabis-Konsum ist in Deutschland seit dem 1. April legal. Die bayerische Staatsregierung will das Kiffen nun trotzdem an vielen Orten verbieten.
Eine Demonstration in Berlin anlässlich der Cannabis-Legalisierung vom 1. April: In Bayern soll das Kiffen nun trotzdem in vielen Bereichen verboten werden Foto: picture alliance / Rainer Keuenhof | Rainer Keuenhof
Kinder- und Jugendschutz
 

Bayern plant Cannabis-Verbot auf Volksfesten und in Biergärten

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt. Für die Bundesländer gibt es trotzdem Handlungsspielraum. Bayern macht davon Gebrauch.
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MÜNCHEN. Die bayerische Staatsregierung will den Konsum von Cannabis auf Volksfesten, in Biergärten und auf Außengeländen von Gaststätten untersagen. Das Bundesland reagiert damit auf die bundesweite Cannabis-Legalisierung, die seit 1. April in Kraft ist. Die Regierungskoalition aus CSU und Freie Wähler kündigte an, die entsprechende Gesetzesänderung im Mai in den Landtag einzubringen.

Zudem sollen Kommunen per Gesetz die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu verbieten. Unter diese Regelung könnten etwa Freibäder oder Freizeitparks fallen. Auch ein Konsumverbot im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München sowie dem Hofgarten in Bayreuth, die alle vom bayerischen Finanzministerium verwaltet werden, ist angedacht. In weiteren staatlichen Gartenanlagen kann ein Verbot über das Hausrecht erfolgen.

Söder: „Bayern stärkt Kinder- und Jugendschutz“

„Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen“, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). „Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz.“ Die Ministerin verwies auf das Bundesgesetz zur Cannabis-Legalisierung. Dort ist festgehalten, daß Cannabis nicht in unmittelbarer Anwesenheit Minderjähriger konsumiert werden darf.

Mit dem Kinder- und Jugendschutz begründete auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Entscheidung des Kabinetts. „Wir werden das Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten verbieten“, schrieb er auf X. „Außerdem soll den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in öffentlichen Bereichen zu untersagen, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten, zum Beispiel an Sehenswürdigkeiten, in Freibädern und Freizeitparks.“

SPD kritisiert „Cannabis-Hysterie“

Zustimmung erhielt die Landesregierung vom Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, Thomas Geppert. Die geplanten Regeln würden den Gastwirten eine Diskussion mit ihren Gästen ersparen, sagte er gegenüber BR24live. Allerdings betonte Geppert, die Wirte und ihre Angestellten könnten nicht die Rolle von Hilfssheriffs übernehmen. Verantwortlich für Kontrollen seien die Behörden.

Dagegen kam von der Opposition scharfe Kritik. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Horst Arnold, sprach von einer„Cannabis-Hysterie“ und wies auf den mangelnden Gesundheitsschutz bei Nikotin oder anderen Drogen hin. Es sei „nahezu grotesk“, daß aus Bierzelten vor den Augen von Kindern Bierleichen getragen werden dürften, während man bei Cannabis so strenge Regeln plane, sagte er bei BR24live. (dh)

Eine Demonstration in Berlin anlässlich der Cannabis-Legalisierung vom 1. April: In Bayern soll das Kiffen nun trotzdem in vielen Bereichen verboten werden Foto: picture alliance / Rainer Keuenhof | Rainer Keuenhof
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