BERLIN. Der Ampelkoalition droht neuer Streit um den Bundeshaushalt 2025. Grund dafür sind zwei wissenschaftliche Bewertungen, die die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einiger geplanter Vorhaben in Frage stellen. Das Finanzministerium hält es für notwendig, Teile des Haushalts neu zu verhandeln.
Einer der Streitpunkte betrifft die geplante Vereinnahmung von Überschüssen der bundeseigenen Förderbank KfW. Im aktuellen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, bislang ungenutzte Gelder der KfW aus der sogenannten Gaspreisbremse in den Haushalt zu überführen. Allerdings zweifeln sowohl der Verfassungsjurist Johannes Hellermann als auch der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums an der Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens.
Ampel will Schuldenbremse umgehen
Hellermann, Rechtsprofessor an der Universität Bielefeld, hält das Vorhaben für „finanzverfassungsrechtsdogmatisch schwierig zu beantworten“, wie Die Zeit aus seinem Gutachten für das Ministerium zitiert. Er rät als Vorsichtsmaßnahme aber dazu, die Gelder „nicht den allgemeinen Haushaltsmitteln zuzuführen“. Auch der Wissenschaftliche Beirat kommt laut Finanzministerium „zu dem Schluß, daß eine solche Vereinnahmung mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken verbunden wäre“.
Darüber hinaus geht es um die Vergabe von Darlehen an die Deutsche Bahn und die Autobahn GmbH, mit der die Bundesregierung die Schuldenbremse umgehen will. Im Fall der Deutschen Bahn äußert der Wissenschaftliche Beirat „erhebliche Zweifel hinsichtlich der ökonomischen Effizienz einer solchen Maßnahme“. Verfassungsrechtlich sei die Darlehensvergabe aber „grundsätzlich zulässig“, faßt das Finanzministerium Hellermanns Einschätzung in einer internen Mitteilung zusammen.
Autobahn GmbH müßte eigene Einnahmen erzielen
Größere Bedenken hat der Rechtswissenschaftler beim Darlehen für die Autobahn GmbH, die anders als die Deutsche Bahn keine eigenen Einnahmen erzielt. Um das Risiko eines Rechtsbruchs zu verringern, müßte der Autobahn GmbH „Zugang zu nennenswerten originär eigenen Einnahmen“ ermöglicht werden, zitiert Die Zeit aus dem Gutachten. Dem wiederum erteilt das Finanzministerium eine klare Absage und sieht laut der internen Mitteilung „keine Möglichkeit“, entsprechende rechtliche Grundlagen „rechtzeitig für eine Veranschlagung im Bundeshaushalt 2025“ herzustellen.