Es gibt sie noch, die guten Nachrichten. Ausgerechnet ein Gedenkstätten-Verein für die Opfer der zwei deutschen Diktaturen will den AfD-Politiker Stephan Brandner aus politischen Gründen rauswerfen – und kassiert vor Gericht eine deutliche Klatsche.
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Es wirkt, als ob hier noch ein Gericht im ursprünglichen Sinne tätig war.
Dem Richter und allen Beteiligten meinen vollen Respekt und alles Gute für die Zukunft
Brandner wird wegen seiner Judaslohn-Sentenz Antisemitismus vorgeworfen und damit die Unvereinbarkeit mit der Vereinsmitgliedschaft begründet.
Das ist Unsinn, denn Brandners Sentenz bezieht sich auf die Personalie Udo Lindenberg. Und daß Lindenberg ein Jude sei, behauptet nicht mal Lindenberg selbst.
Brandner kritisiert den deutschen Liedermacher Lindenberg.
Dieser habe Verrat begangen (wie b e i s p i e l s w e i s e Judas), weil Lindenberg, Schöpfer des Liedes vom Sonderzug, des Liedes vom Mädchen aus Ostberlin, u.a., und insoweit Bekenner zur Deutschen Einheit, inzwischen in die Hetze gegen den Widerstand gegen die Deutschland-Abschaffung einstimme und die AFD diffamiere.
Und wie beispielsweise Judas einen Lohn für seinen Verrat empfangen habe, so habe nun Lindenberg einen Lohn für seinen Verrat nicht abgelehnt: Das Bundesverdienstkreuz.
Lindenberg wird kritisiert, ja, aber wo erfahren da Juden eine Herabwürdigung durch Brandner?
Dem Gericht war das offenbar klar.
Rätselhaft ist, warum das Gericht meint, daß es sich aus der heilsgeschichichtlichen Rolle des Judas ergibt, daß Brandners Sentenz nicht auf Judenfeindlichkeit beruhen kann.
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