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„Kein tauglicher Beschwerdegegenstand“: WHO-Pandemievertrag: Bundesverfassungsgericht schmettert Klage ab

„Kein tauglicher Beschwerdegegenstand“: WHO-Pandemievertrag: Bundesverfassungsgericht schmettert Klage ab

„Kein tauglicher Beschwerdegegenstand“: WHO-Pandemievertrag: Bundesverfassungsgericht schmettert Klage ab

Aktuell, 22.02.2023, Karlsruhe, Prof. Dr. Doris Koenig Vizepraesidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats, Bundesverfassungsgericht zweiter Senat bei der Urteilsverkuendung in Sachen 'Desiderius-Erasmus-Stiftung'. Nun urteilte der Senat in Sachen WHO.
Aktuell, 22.02.2023, Karlsruhe, Prof. Dr. Doris Koenig Vizepraesidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats, Bundesverfassungsgericht zweiter Senat bei der Urteilsverkuendung in Sachen 'Desiderius-Erasmus-Stiftung'. Nun urteilte der Senat in Sachen WHO.
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: Hunderte ähnliche Klagen Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
„Kein tauglicher Beschwerdegegenstand“
 

WHO-Pandemievertrag: Bundesverfassungsgericht schmettert Klage ab

Weil sie die Souveränität Deutschlands bedroht sieht, reicht eine Frau Verfassungsbeschwerde gegen Deutschlands Teilnahme am neuen WHO-Pandemievertrag ein. Karlsruhe erteilte ihr nun eine Abfuhr – und berichtet über Hunderte ähnliche Anträge.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungbeschwerde gegen eine mögliche Zustimmung Deutschlands zum Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurückgewiesen. Die Mitwirkung der Bundesregierung an der Ratifizierung eigne sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie keine Rechtswirkungen auslöse, die die Antragstellerin in ihren Grundrechten verletzen könnten, heißt es in der Begründung. Dafür müßte ein entsprechendes Zustimmungsgesetz vom Parlament beschlossen und die zu überprüfenden Regelungen somit bereits erlassen werden.

Die Beschwerdeführerin argumentierte in ihrem Antrag, daß die WHO durch den geplanten Vertrag „legislative und exekutive Gewalt“ bekommen soll. Hierdurch werde die Souveränität der Mitgliedsstaaten aufgehoben. Die Richter mahnten hingegen an, daß sich die Frau nicht detailliert mit den konkreten Wirkungen der einzelnen Artikel auseinandergesetzt habe. Sie zeige nicht auf, daß die derzeitigen Entwürfe auf eine mit dem Grundgesetz unvereinbare Hoheitsrechtsübertragung an die WHO abzielen.

WHO-Pläne sorgen für Bedenken

Nach Angaben der Karlsruher Richter sind derzeit mehr als 1.600 „nahezu identische“ Verfassungsbeschwerden anhängig. Der Entwurf des sogenannten WHO-Pandemievertrages, der die seit 2005 geltenden Internationalen Gesundheitsvorschriften verändert, sieht unter anderem vor, die bislang unverbindlichen Empfehlungen zu verbindlichen Richtlinien zu machen sowie eine Ausrufung des weltweiten Gesundheitsnotstands durch den WHO-Generalsekretär auch ohne Zustimmung der direkt betroffenenen Vertragsstaaten zu ermöglichen.

Deutliche Kritik am Entwurf hatte die Vizechefin der AfD-Fraktion im Bundestag, Beatrix von Storch, geäußert. In ihrem Gastbeitrag für die JUNGE FREIHEIT warnte sie, daß die Sonderorganisation der Vereinten Nationen damit eine „beispiellose, nie dagewesene, unbeschränkte politische Macht“ ohne demokratische Kontrolle hätte. Zu den weiteren Einwänden gegen den potentiellen Vertrag gehören mangelnde Transparenz sowie mögliche Interessenkonflikte der Pharmabranche. Bereits im Mai hatte Gesundheitsexpertin Nicoletta Dentico gegenüber der Welt angemahnt, mit dem Dokument würden diese Probleme noch weiter verschärft. (kuk)

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: Hunderte ähnliche Klagen Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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