KARLSRUHE. Obwohl genug juristische Erfahrung im höchsten deutschen Gericht vorliegen müßte, explodieren die Kosten für entsprechende Beratung, seit der CDU-Politiker das Amt des Präsidenten übernommen hat. Stephan Harbarth hatte bis zu seiner Berufung 2018 niemals als Richter gearbeitet und war der Wunschkandidat der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Der Parteikarrierist, der es bis zum stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag brachte, braucht nun viel Steuergeld von externen Anwälten, um Klagen von Journalisten abzuwehren, die mehr über die Hintergründe seiner umstrittenen Berufung wissen wollen. Statt die Juristen in der Verwaltung zu beauftragen, ließ sich Harbarth von der Kanzlei Dolde Mayen und Partner vertreten.
Bis zu Harbarths Wahl brauchte Verfassungsgericht keinen Rechtsbeistand
Bis zu seiner Wahl zum Präsidenten, die unter dem Verdacht der Einflußnahme der Regierung auf die eigentlich unabhängige dritte Gewalt, die Judikative, steht, benötigte das Verfassungsgericht keine Rechtsanwälte um sich gegen die vierte Gewalt, die Presse, zu wehren. Die Kosten dafür lagen stets bei 0 Euro. Da Harbarth aber die Umstände, wie er den Posten erlangte, im Dunkeln lassen will, erteilt er keine Auskünfte.
Mit Berufung auf das Informationsfreiheitgesetz klagen zunehmend Journalisten gegen das Mauern des höchsten deutschen Gerichts. Bereits im Jahr der Wahl Harbarths zahlte das Bundesverfassungsgericht 31.228 Euro für externe Anwälte. 2021 stieg dieser Posten auf 55.140 Euro. Im vergangenen Jahr hat er sich auf 95.808 Euro fast verdoppelt.
Ein Beispiel: Das Dinner im Kanzleramt mit der damaligen Regierungschefin Angela Merkel warf Fragen auf. Denn es fand im Juni 2021 statt – kurz bevor das Gericht über Merkels „Bundesnotbremse“ im Zusammenhang mit der Corona-Politik entscheiden sollte. Das Urteil fiel im Sinne Merkels. Die Bild stellte dazu Fragen, die Karlsruhe nicht beantwortete. Während das Boulevardblatt für den Rechtsstreit nach eigenen Angaben lediglich 2293,25 Euro ausgab, ging Harbarth in die Vollen. Er ließ sich die Beratung 33.528,26 Euro kosten.
Harbarth verliert Rechtsstreit
Auch ein Urteil über Merkels Aufforderung, die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) „rückgängig zu machen“ und wieder den Linke-Politiker Bodo Ramelow einzusetzen, stand an. Hier wurde die Entscheidung erst nach der Amtszeit der CDU-Kanzlerin verkündet – die AfD bekam Recht, hatte aber nichts mehr davon.
Harbarths Verfassungsgericht verlor die Auseinandersetzung vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht. Es hätte die Fragen der Bild-Zeitung beantworten müssen. Eine peinliche Niederlage für den Ex-Politiker. Auch bei der Klage des Tagesspiegels sowie der AfD gegen die Vorabinformation von Urteilen an vor allem öffentlich-rechtliche Journalisten vertritt die Kanzlei Dolde Mayen und Partner Harbarth. (fh)