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Bundesregierung muß „Sofortmaßnahmen“ beschließen: Umwelthilfe klagt erfolgreich: Kommt nun der Klima-Lockdown?

Bundesregierung muß „Sofortmaßnahmen“ beschließen: Umwelthilfe klagt erfolgreich: Kommt nun der Klima-Lockdown?

Bundesregierung muß „Sofortmaßnahmen“ beschließen: Umwelthilfe klagt erfolgreich: Kommt nun der Klima-Lockdown?

Aktivisten mit Masken von Wirtschaftsminister Habeck (l-r), Bauministerin Geywitz, Bundeskanzler Scholz und Verkehrsminister Wissing werfen vor einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Bundesregierung Schilder mit den Aufschriften "Pariser Klimaabkommen", "Sektorenziele", "Klimakanzler" und "Klimaziele" in eine Tonne. Die Kläger fordern von der Bundesregierung Sofortprogramme zur Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen in den Sektoren Gebäude und Verkehr bis 2030.
Aktivisten mit Masken von Wirtschaftsminister Habeck (l-r), Bauministerin Geywitz, Bundeskanzler Scholz und Verkehrsminister Wissing werfen vor einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Bundesregierung Schilder mit den Aufschriften "Pariser Klimaabkommen", "Sektorenziele", "Klimakanzler" und "Klimaziele" in eine Tonne. Die Kläger fordern von der Bundesregierung Sofortprogramme zur Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen in den Sektoren Gebäude und Verkehr bis 2030.
Demonstranten vor dem Gericht: Klatsche für die Bundesregierung Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Bundesregierung muß „Sofortmaßnahmen“ beschließen
 

Umwelthilfe klagt erfolgreich: Kommt nun der Klima-Lockdown?

Erfolg für die „Deutsche Umwelthilfe“: Ein Gericht verurteilt die Bundesregierung mitten in der Haushalts- und Finanzkrise, „Sofortmaßnahmen“ gegen den Klimawandel einzuleiten. Klima-Lobbyisten haben bereits konkrete Vorschläge.
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BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm vorzulegen, um den CO2-Ausstoß zu senken. Es gab damit einer Klage der „Deutschen Umwelthilfe“ und des BUND statt.

Hintergrund: Das Umweltbundesamt hatte beklagt, daß es in den Jahren 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen in den Bereichen Wohnen und Verkehr gegeben habe. Das von der Bundesregierung vorgelegte Klimaschutzprogramm 2023 reicht nach Ansicht der Richter nicht aus.

Noch nicht rechtskräftig

Ein Sofortprogramm müsse „kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen“, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die „Deutsche Umwelthilfe“ zeigte sich hochzufrieden mit dem Richterspruch. „Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Vereins, Jürgen Resch. Er verlangte ein sofortiges Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen und 30 pro Stunde in den Ortschaften sowie eine Sanierungsoffensive für Kita-Gebäude. (ho)

Demonstranten vor dem Gericht: Klatsche für die Bundesregierung Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
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