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Sachsen: Keine Versicherung: Minister will ukrainische Autos stillegen

Sachsen: Keine Versicherung: Minister will ukrainische Autos stillegen

Sachsen: Keine Versicherung: Minister will ukrainische Autos stillegen

Bald stillgelegt? Ein ukrainisches Auto nach einem Unfall in Nordrhein-Westfalen. Foto: picture alliance / D. Kerlekin/Snowfield Photograph | D. Kerlekin
Bald stillgelegt? Ein ukrainisches Auto nach einem Unfall in Nordrhein-Westfalen. Foto: picture alliance / D. Kerlekin/Snowfield Photograph | D. Kerlekin
Ein ukrainisches Auto nach einem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen. Foto: picture alliance / D. Kerlekin/Snowfield Photograph | D. Kerlekin
Sachsen
 

Keine Versicherung: Minister will ukrainische Autos stillegen

Viele Wagen von Flüchtlingen sind ohne Haftpflichtversicherung unterwegs. Hunderte Unfallgegner bleiben schon auf ihren Kosten sitzen.
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DRESDEN. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat angekündigt, Autos geflüchteter Ukrainer auf den Straßen des Freistaats stillzulegen. Denn zunehmend mehr dieser Fahrzeuge sind ohne jeden Versicherungsschutz unterwegs. Laut Bild-Zeitung bekommen allein in Sachsen bereits jetzt mehr als 100 einheimische Autofahrer nach Unfällen ihre Schäden nicht erstattet.

Hintergrund: Bis maximal ein Jahr nach der Einreise garantiert die „Grüne Karte“ die Haftpflichtversicherung. Doch viele Ukrainer fahren bereits länger auf Deutschlands Straßen. Der Krieg in ihrem Land hat am 24. Februar 2022 begonnen. Ihre Autos erkennt man an der blau-gelben Fahne und der Abkürzung „UA“ auf dem Nummernschild.

Frist für ukrainische Autos könnte verlängert werden

Wenn die Flüchtlinge ihre Autos nicht nach spätestens zwölf Monaten in Deutschland anmelden, verlieren sie automatisch die Zulassung und den Versicherungsschutz. Sachsen will jene ukrainischen Fahrzeuge, die länger als ein Jahr im Land sind, nun aus dem Verkehr ziehen. Es gebe keinen Spielraum mehr. Die Wagen, die ohne gültige Anmeldung fahren, würden genauso behandelt wie jedes andere Fahrzeug, das nicht zugelassen sei, hieß es aus dem Innenministerium.

Allerdings wolle das sächsische Verkehrsministerium in Abstimmung mit den anderen Landesregierungen die zwölfmonatige Frist noch einmal verlängern. Eine Regelung dazu werde derzeit erarbeitet. (fh)

Ein ukrainisches Auto nach einem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen. Foto: picture alliance / D. Kerlekin/Snowfield Photograph | D. Kerlekin
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