SONNEBERG. Der neue Landrat des thüringischen Landkreises Sonneberg, Robert Sesselmann (AfD), hat am Montag sein neues Amt auch angetreten. Damit ist er nun offiziell der erste Landrat, den die AfD in Deutschland stellt.
Sesselmann rief dazu auf, Gräben zuzuschütten und gemeinsam die Probleme des Kreises anzugehen. „Das Ergebnis der demokratischen Wahl ist zu akzeptieren“, betonte der Landrat. Es gelte nun, gemeinsam nach vorne zu schauen und die Region zum Wohl der Bürger weiterzuentwickeln. „Undemokratische und völlig deplaztierte Boykottaufrufe zu Lasten unserer heimischen Wirtschaft und unseres Gastgewerbes verurteile ich scharf.“
Als besonders dringlich bezeichnete Sesselmann die Konsolidierung des Haushaltes. „Nur mit dauerhaft tragfähigen Kreisfinanzen und einer Senkung der Kreisumlage werden wir es schaffen, unseren Heimatlandkreis zu erhalten.“ Grundsätzlich wolle er sich als „Landrat im Gespräch“ einen Namen machen, betonte Sesselmann. Die Vereidigung Sesselmanns ist für die kommende Kreistagssitzung am 23. August geplant.
Wird die Sesselmann-Wahl rückgängig gemacht?
Mit seiner Annahme der Wahl beginnt nun auch eine bereits von der Landesregierung angekündigte Gesinnungsprüfung Sesselmanns. Hintergrund ist ein Passus im Thüringer Landeswahlgesetz, in dem es heißt: „Zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.“ Dies ist laut Innenministerium bei Sesselmann zweifelhaft, da der Landesverfassungsschutz die AfD in Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ einstuft.
Als Landrat wäre Sesselmann Wahl-Beamter in dem Freistaat. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte in der Vergangenheit keinen Hehl aus seiner Meinung gemacht, daß er Beamte, die Mitglied der AfD sind, am liebsten aus dem Dienst entlassen würde. Kommt die der Landesregierung unterstehende Rechtsaufsichtsbehörde dann zu dem Ergebnis, daß bei der Landratswahl im Landkreis Sonneberg ein Bewerber gewählt wurde, dem die beamtenrechtliche Eignung fehlt, wird die Landratswahl für ungültig erklärt. (ho)