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Paragraph 218: Paus will Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Paragraph 218: Paus will Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Paragraph 218: Paus will Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Familienministerin Lisa Paus (Grüne): „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“
Familienministerin Lisa Paus (Grüne): „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“
Familienministerin Lisa Paus (Grüne): „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“ Foto: picture alliance/dpa/ Carsten Koall
Paragraph 218
 

Paus will Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Familienministerin Paus (Grüne) fordert, Paragraph 218 des Strafgesetzbuches zu streichen, der Abtreibungen unter Strafe stellt. Härter in die Mangel nehmen will sie Abtreibungsgegner, die Schwangere vor Kliniken von einem Eingriff abbringen wollen.
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BERLIN. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sich für eine Streichung von Paragraph 218 des Strafgesetzbuches ausgesprochen, der Abtreibungen unter Strafe stellt. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, sagte sie am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Es obliege allein der Frau, zu entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen wolle. Das Strafgesetzbuch sei „nicht der richtige Ort, das zu regeln“. Wie eine Regelung für eine Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches aussehen könne, werde die Ampel-Koalition noch in dieser Legislaturperiode prüfen und dafür eine entsprechende Kommission einsetzen, kündigte Paus an.

Frauen dürften nicht stigmatisiert werden

Der Staat müsse Schwangeren Abtreibungen ebenso gewährleisten wie eine sichere Geburt. Das gehöre zum „Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung“. Frauen, die sich dafür entschieden, ihr ungeborenes Kind nicht auf die Welt zu bringen, dürften nicht länger stigmatisiert werden.

Dazu gehöre auch eine Regelung, um abtreibungswillige Frauen vor sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken zu schützen. Dort hielten sich immer wieder Abtreibungsgegner auf, die die Schwangeren ansprächen oder demonstrativ Plakate hochhielten, kritisierte die Familienministerin. 

Paus liebäugelt mit neuer Vorschrift

Eine Möglichkeit sei es, einen entsprechenden Tatbestand als Ordnungswidrigkeit zu schaffen. „Ich würde das gern 2023 mit einer Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regeln, um einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben“, betonte Paus.

In Deutschland sind Abtreibungen nach der aktuellen Regelung generell strafbar. Unter bestimmten Bedingungen bleiben sie bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei. Dazu gehört ein verpflichtendes Beratungsgespräch. Zu Beginn des vergangenen Jahres war bereits Paragraph 219a gestrichen worden, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen. (zit)

Familienministerin Lisa Paus (Grüne): „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“ Foto: picture alliance/dpa/ Carsten Koall
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