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Ungesühntes Verbrechen: Mädchen-Messerstecher: Wut wegen eingestellten Verfahrens

Ungesühntes Verbrechen: Mädchen-Messerstecher: Wut wegen eingestellten Verfahrens

Ungesühntes Verbrechen: Mädchen-Messerstecher: Wut wegen eingestellten Verfahrens

Ein kleines Mädchen sitzt allein und zusammengekauert im Zimmer (Symbolbild): Der Messerangreifer auf zwei junge Schulmädchen bleibt wegen Schuldunfähigkeit unbestraft, urteilt das Gericht Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt
Ein kleines Mädchen sitzt allein und zusammengekauert im Zimmer (Symbolbild): Der Messerangreifer auf zwei junge Schulmädchen bleibt wegen Schuldunfähigkeit unbestraft, urteilt das Gericht Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt
Ein kleines Mädchen sitzt allein und zusammengekauert im Zimmer (Symbolbild): Der Messerangreifer auf zwei junge Schulmädchen bleibt wegen Schuldunfähigkeit unbestraft, urteilt das Gericht Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt
Ungesühntes Verbrechen
 

Mädchen-Messerstecher: Wut wegen eingestellten Verfahrens

Weil er sich zur Tatzeit in einem „psychotischen Zustand“ befunden habe, wird das Verfahren gegen einen Mann, der zwei Mädchen auf dem Pausenhof einer christlichen Schule in Berlin niedermetzelte, eingestellt. Die Empörung ist groß.
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BERLIN. Ein schockierendes Verbrechen. Am 3. Mai drang der 34 Jahre alte Berhan S. in eine Evangelische Schule in Neukölln ein und stach auf zwei kleine Mädchen ein. Schwer verletzt überlebten seine Zufallsopfer mit Stichen in Hals und Brust. Nun ist klar, die Tat bleibt ungesühnt.

Ein „vorläufiges psychiatrisches Gutachten“ habe laut Berliner Staatsanwaltschaft ergeben, daß sich der mutmaßliche Täter „zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem psychotischen Zustand befunden“ habe, berichtete die B.Z.. Der Mann sei daher „schuldunfähig“ und werde ohne Verfahren in eine Psychiatrie untergebracht.

Täter hatte eine Gewaltkarriere hinter sich

Damit bleibe auch der Hintergrund des Täters im Dunkeln, kritisierte der B.Z.-Journalist Gunnar Schupelius. Berhan S. habe angegeben, „Stimmen gehört zu haben, die ihm befahlen, die Mädchen zu töten“. Darüber hinaus habe die Öffentlichkeit nichts erfahren. Dabei habe der Täter eine lange Vorgeschichte.

Bereits 2009 stach Berhan S. seine damalige Freundin Sonja K. nieder, die nur knapp mit dem Leben davon kam. Wie die Mutter von Sonja K. berichtete, sei daraufhin ihre Tochter sowie sie selbst von der streng islamischen Familie des Täters mit dem Tode bedroht worden, sollten sie den Vorfall der Polizei melden.

Viele unbequeme Fragen bleiben offen

Insgesamt elf Anzeigen wegen Bedrohung, Nötigungen, Körperverletzungen und Beleidigungen sammelte Berhan S., bevor er die Mädchen niederstach. „Viele Fragen bleiben offen“, so Schupelius in seinem Kommentar. „Wurde Berhan S. von der Polizei beobachtet? Welche Rolle spielt seine religiöse Indoktrination? Warum hörte er seine Stimmen vor einer christlichen Schule?“

Alle diese Fragen bleiben nun ungeklärt. So wie auch diese: „Wo verläuft die Grenze zwischen psychischer Krankheit und religiösem Wahn?“ Gutachtern falle die Unterscheidung merklich schwer. Durch die ausbleibende Aufarbeitung werden wir nie erfahren, „wie es zu dem doppelten Mordversuch an den Kindern kommen konnte“. (JF)

Ein kleines Mädchen sitzt allein und zusammengekauert im Zimmer (Symbolbild): Der Messerangreifer auf zwei junge Schulmädchen bleibt wegen Schuldunfähigkeit unbestraft, urteilt das Gericht Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt
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