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Neutralitätsgesetz vor dem Aus: Kopftuch-Verbot: Wie Berlin seine eigene Niederlage bejubelt

Neutralitätsgesetz vor dem Aus: Kopftuch-Verbot: Wie Berlin seine eigene Niederlage bejubelt

Neutralitätsgesetz vor dem Aus: Kopftuch-Verbot: Wie Berlin seine eigene Niederlage bejubelt

Zwei Szenen aus Berlin: Protest vor dem Bundesrat gegen das Kopftuch-Verbot und Migrantinnen mit islamischer Kopfbedeckung.
Zwei Szenen aus Berlin: Protest vor dem Bundesrat gegen das Kopftuch-Verbot und Migrantinnen mit islamischer Kopfbedeckung.
Zwei Szenen aus Berlin: Protest vor dem Bundesrat gegen das Kopftuch-Verbot und Migrantinnen mit islamischer Kopfbedeckung. Fotos: picture alliance (2) /dpa | Wolfgang Kumm & Wolfram Steinberg |
Neutralitätsgesetz vor dem Aus
 

Kopftuch-Verbot: Wie Berlin seine eigene Niederlage bejubelt

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Steilvorlage für das rot-rot-grüne Berlin. Der Senat will nun Lehrerinnen und Richterinnen mit Kopftuch einstellen. Die AfD hat einen Gegenvorschlag.
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BERLIN. Obwohl das Land Berlin einst selbst Verfassungsbeschwerde gegen ein Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts eingelegt hatte, ist der Senat mit der Ablehnung des Neutralitätsgesetzes offenbar jetzt zufrieden. Es ging um muslimische Lehrerinnen. Doch Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) will Frauen mit islamischer Kopfbedeckung nun auch als Richterinnen und Staatsanwältinnen einstellen.

Und Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne), die nach der Wiederholungswahl am 12. Februar Regierende Bürgermeisterin werden will, bejubelt die Niederlage der eigenen Regierung in Karlsruhe: „Das Neutralitätsgesetz ist so, wie es bei Lehrerinnen angewendet wurde, diskriminierend und muß geändert werden“, sagte sie dem Tagesspiegel. „So haben wir Grüne es immer gesagt, und so sehen es die Gerichte. Entscheidend ist, was Menschen im Kopf haben und nicht auf dem Kopf.“

Kreck ergänzte: „Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.“ Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen werde es „in Berlin in Zukunft nicht mehr geben“. Das Gesetz müsse nun „umgehend“ überarbeitet werden.

AfD will am Kopftuch-Verbot festhalten

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte die damals schon in der Landesregierung umstrittene Verfassungsbeschwerde der früheren Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) in einem Rechtsstreit mit einer Muslimin nicht behandelt. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht der Frau, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eintreten durfte, wegen Diskriminierung eine Entschädigung von 5.159 Euro zugesprochen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die AfD will anders als auch die SPD am Kopftuch-Verbot festhalten: „Religiöse Bekundungen haben in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen und Gerichten nichts zu suchen“, sagte Fraktionschefin Kristin Brinker. Der Senat müsse „jetzt eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit finden, das Neutralitätsgesetz zu erhalten und Schüler vor religiöser Indoktrination zu bewahren“.

Doch danach sieht es den Äußerungen der drei Regierungsparteien zufolge nicht aus. Wahrscheinlicher ist, daß das Kopftuch in Berlin zunehmend Schulen, Verwaltung und Gerichte prägen wird. (fh)

Zwei Szenen aus Berlin: Protest vor dem Bundesrat gegen das Kopftuch-Verbot und Migrantinnen mit islamischer Kopfbedeckung. Fotos: picture alliance (2) /dpa | Wolfgang Kumm & Wolfram Steinberg |
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