Anzeige
Anzeige

Kuscheljustiz für „Letzte Generation“: Freispruch für Anschlag auf Grundgesetz-Denkmal

Kuscheljustiz für „Letzte Generation“: Freispruch für Anschlag auf Grundgesetz-Denkmal

Kuscheljustiz für „Letzte Generation“: Freispruch für Anschlag auf Grundgesetz-Denkmal

Das gläserne Grundgesetz-Denkmal in der Nähe des Reichstages (rechts) nach der Besudelung durch die „Letzte Generation“.
Das gläserne Grundgesetz-Denkmal in der Nähe des Reichstages (rechts) nach der Besudelung durch die „Letzte Generation“.
Das gläserne Grundgesetz-Denkmal in der Nähe des Reichstages (rechts) nach der Besudelung durch die „Letzte Generation“. Foto: picture alliance/dpa | Sven Kaeuler
Kuscheljustiz für „Letzte Generation“
 

Freispruch für Anschlag auf Grundgesetz-Denkmal

Sie goß schwarze Farbe über das Grundgesetz-Denkmal am Reichstag. Doch ein Richter spricht die geständige Extremistin der „Letzten Generation“ für den Anschlag frei.
Anzeige

BERLIN. Eine 29jährige Extremistin der „Letzten Generation“ ist für ihren Anschlag im März auf das Grundgesetz-Denkmal in der Nähe des Reichstages freigesprochen worden. Das Amtsgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Frau auch nicht bestraft sehen wollte.

Die Angeklagte Paulin F. hatte argumentiert, das Denkmal sei dadurch, daß sie mit ihren Komplizen schwarze Farbe darübergoß, erst bekannt geworden. Der Nationalsozialismus habe die Kunst für Propaganda mißbraucht, rechtfertigte sie sich. Und im Museum sei Kunst, so zitiert die Welt aus ihrer Erklärung, „eingesperrt und entfremdet von der Gesellschaft“. Mit Bezug auf den Klimawandel sagte sie: „Jede Kunst wird bedeutungslos in einer Welt, die brennt.“

Ampel empört über Grundgesetz-Anschlag

Der Anschlag hatte selbst bei Ampel-Politikern Entsetzen ausgelöst. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), kritisierte, die Klima-Extremisten verhielten sich damit „ähnlich wie die Taliban“. Grünen-Politiker Konstantin von Notz sprach von einer „Scheiß-Aktion“. Und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte: Das Grundgesetz „gehört nie und für nichts in den Schmutz gezogen!“

Doch die Staatsanwaltschaft sah das anders und plädierte trotz ihrer Anklage auf Freispruch. Da nach einer sechsstündigen Säuberungsaktion keine bleibenden Schäden am Denkmal zurückgeblieben seien, handele es sich nicht um Sachbeschädigung. Das Gericht schloß sich dem an und sprach die Angeklagte frei. (fh)

Das gläserne Grundgesetz-Denkmal in der Nähe des Reichstages (rechts) nach der Besudelung durch die „Letzte Generation“. Foto: picture alliance/dpa | Sven Kaeuler
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen