BERLIN. Nach der baden-württembergischen Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hat nun auch der hessische SPD-Landtagsabgeordnete Turgut Yüksel an die Bundesregierung appelliert, für Türken und Syrer aus dem Erdbebengebiet die bisher geltenden Einreisebestimmungen für Deutschland aufzuheben.
„Aus humanitären Gründen sollte diesem Betroffenenkreis unbürokratisch Visa ausgestellt werden“, schreibt der Parlamentarier auf seiner Webseite. Bedingung sollte aber sein, daß in Deutschland lebende Angehörige eine Verpflichtungserklärung abgeben, für alle entstehenden Kosten aufzukommen. Zudem solle der Aufenthalt auf drei Monate begrenzt werden.
Grüne: Erdbeben-Opfern „Tür zu Deutschland öffnen“
Yüksel beklagt, derzeit müßten Menschen in der Türkei online einen Termin in der deutschen Botschaft oder einem der Konsulate vereinbaren, um ein Visum beantragen zu können. Das sei vielen angesichts der zerstörten Infrastruktur aber nicht möglich. Viele hier lebende Türken wollten ihre Verwandten bei sich aufnehmen. Ähnlich äußert sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Macit Karaahmetoğlu: „Humanität muß Vorrang haben vor Bürokratie.“
Auch die grüne Parlamentspräsidentin Aras hatte eine schnelle und pragmatische Lösung für die Erdbeben-Opfer verlangt: „Wir sollten den vom Erdbeben Betroffenen unbürokratisch die Tür zu Deutschland öffnen.“ Die Bundesrepublik müsse nun „ein starkes humanitäres Zeichen“ setzen. In dieser Angelegenheit habe sie sich bereits an das von ihrer Parteifreundin Annalena Baerbock geleitete Auswärtige Amt gewandt.
Innenministerium: Auch in Notfällen gilt Visumspflicht
Während von dort eine Antwort noch aussteht, hat nun das von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium die Wünsche für die Erdbeben-Opfer abgelehnt. Türken benötigten „auch in dieser Notsituation ein gültiges Visum, wenn sie nach Deutschland kommen wollen“, teilte ein Sprecher dem Spiegel mit.
Grundlage für die Visavergabe sei der Visakodex der Europäischen Union. Das bedeute „insbesondere, daß die Antragsteller eine Reisekrankenversicherung haben müssen und entweder sie selbst oder ihre Verwandten über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt verfügen müssen“. Außerdem müßten die Betroffenen bereit sein, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums den Schengenraum wieder zu verlassen. (fh)