Anzeige
Anzeige

Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen

Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen

Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle: Die Behörde gibt der georgischen Familie Recht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle: Die Behörde gibt der georgischen Familie Recht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Die Behörde gibt der georgischen Familie Recht Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze
Entscheidung in Niedersachsen
 

Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen

Eine georgische Familie reist nur nach Deutschland ein, um ihren Sohn medizinisch behandeln zu lassen. Die horrenden Kosten für die Spezialoperationen der abgelehnten Asylbewerber muß laut einem Urteil nun der Steuerzahler aufbringen.
Anzeige

CELLE. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat den Landkreis Celle dazu verdonnert, die Operationskosten für einen georgischen Migranten zu tragen. „Will eine Behörde bei minderjährigen Asylbewerbern die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen verweigern, weil diese nicht zur Sicherung der Gesundheit unerläßlich seien, so bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung“, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die Familie des 17jährigen war im vergangenen Jahr mit ihm illegal nach Deutschland eingereist, um eine bessere medizinische Versorgung für ihn zu erlangen. Der Jugendliche soll unter Kleinwuchs, schweren Knochenwachstumsstörungen, einer Deformation des Brustkorbs sowie einer ausgeprägten mehrdimensionale Achsenfehlstellung in den Kniegelenken leiden. Er benötige deshalb auch einen Rollstuhl, heißt es in der Mitteilung des Sozialgerichts.

Kreis Celle verweist auf Ausreisepflicht der Migranten

Die Asylanträge der Migranten wurden abgelehnt. Dennoch ließ die georgische Familie einen aufwendigen Eingriff an ihrem Sohn in einer deutschen Spezialklinik vornehmen. Kosten: rund 17.600 Euro. Offenbar hatten sie nie vor, dafür selbst aufzukommen. Der Landkreis lehnte die Übernahme der Kosten damals jedoch ab, weil die Migranten ausreisepflichtig waren. Zudem argumentierten sie, es liege kein medizinischer Notfall vor.

Das Sozialgericht Braunschweig hatte der Entscheidung des Landkreises in erster Instanz widersprochen. Es verwies damals auf das „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ und die UN-Kinderrechtskonvention. Durch die Operation könne der 17jährige künftig ohne Rollstuhl und womöglich schmerzfrei gehen. (zit)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Die Behörde gibt der georgischen Familie Recht Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag