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Antrag der Generalstaatsanwaltschaft: Würzburger Messerattentäter soll lebenslang in Sicherungsverwahrung

Antrag der Generalstaatsanwaltschaft: Würzburger Messerattentäter soll lebenslang in Sicherungsverwahrung

Antrag der Generalstaatsanwaltschaft: Würzburger Messerattentäter soll lebenslang in Sicherungsverwahrung

Kerzen und Grablichter vor dem Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt Ende Juni 2021
Kerzen und Grablichter vor dem Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt Ende Juni 2021
Kerzen und Grablichter vor dem Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt Ende Juni 2021 Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann
Antrag der Generalstaatsanwaltschaft
 

Würzburger Messerattentäter soll lebenslang in Sicherungsverwahrung

Weil der Würzburger Messerattentäter zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein soll, beantragt die Münchner Generalstaatsanwaltschaft zeitlich unbegrenzte Sicherungshaft. Ein islamistisches Motiv schließen die Ermittler endgültig aus.
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WÜRZBURG/MÜNCHEN. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat im Fall des Würzburger Messerattentäters eine zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung beantragt. Damit müßte der Einwanderer, der Ende Juni 2021 drei Frauen in der Würzburger Innenstadt mit einem Messer getötet und zehn weitere Personen verletzt hatte, in eine geschlossene psychiatrische Klinik untergebracht werden.

Laut den Ermittlern der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) war der Somalier zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Der Mann leide zwei gerichtspsychiatrischen Gutachten zufolge an einer paranoiden Schizophrenie.

Somalier soll zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein

Die Generalstaatsanwaltschaft ergänzte: „Aufgrund dieser psychischen Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.“ Zudem sei aufgrund der Erkrankung „auch in Zukunft mit ähnlich aggressiven Taten des Beschuldigten zu rechnen“. Ob das Sicherungsverfahren eröffnet wird, entscheidet nun das Landgericht Würzburg.

Im vergangenen Juli hatte die Münchner Generalstaatsanwaltschaft zunächst beantragt, den Somalier in eine psychiatrische Klinik zu verlegen. Die Ermittler gingen bereits damals davon aus, daß der Migrant zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war.

Der afrikanischstämmige Mann hatte am 25. Juni 2021 in einem Würzburger Kaufhaus ein Messer genommen und damit drei Frauen im Alter von 82, 49 und 24 Jahren erstochen. Acht weitere Frauen und ein 16jähriger wurden bei der Attacke teils schwer verletzt. Ein Mann kam mit leichten Verletzungen davon.

Unstimmigkeiten hinsichtlich des Alters

Nach seiner Verhaftung sagte der Somalier, durch den Angriff habe er seinen Dschihad verwirklichen wollen. Die Ermittlungen hätten aber keine Hinweise auf ein islamistisches Motiv ergeben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft nun mit. Der Beschuldigte gab demnach an, „Stimmen in seinem Kopf“ hätten ihn angewiesen, mit einem Messer möglichst viele Menschen zu töten. Er habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt und sich deshalb rächen wollen.

Unstimmigkeiten gebe es nach wie vor hinsichtlich des Alters des Somaliers, räumte ein Sprecher der Behörde auf JF-Nachfrage ein. Während die Ermittler aufgrund der Asylunterlagen zunächst davon ausgingen, daß er 24 Jahre alt ist, gab der Mann später an, 1989 geboren zu sein. Für den Antrag auf Sicherungsverwahrung habe dieser Unterschied aber keine Rolle gespielt, versicherte der Sprecher. (ls/zit)

Kerzen und Grablichter vor dem Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt Ende Juni 2021 Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann
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