BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat angekündigt, den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. „Wir halten diese Vorgehensweise für verfassungswidrig. Aus unserer Sicht ist das eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse“, sagte CDU-Fraktionschef Friedrich Merz am Freitag auf einer Pressekonferenz.
Die Kreditobergrenze dürfe nur in außergewöhnlichen Notlagen überschritten werden. Man habe deshalb bereits die beiden Verfassungsrechtler Hanno Kube und Karsten Schneider mit der Ausarbeitung der Klage beauftragt. In Hessen sei ein ähnlicher Nachtragshaushalt schon einmal gescheitert, betonte Merz. Daher sei man zuversichtlich, daß auch die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein werde.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt stimmte Merz zu. „Die Ampel ersetzt Haushaltspolitik durch Haushaltsakrobatik.“ Das sei Betrug an der Schuldenbremse, was man als Union so nicht so stehen lassen könne. Ende 2021 hatte die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt in Höhe von 60 Milliarden Euro beschlossen, mit dem nicht benötigte Corona-Kredite umgewidmet wurden. Mit dem Geld sollte unter anderem der Klimaschutz vorangetrieben werden. (fw)