RECKLINGHAUSEN. Das Amtsgericht Recklinghausen hat einer Transfrau Recht gegeben, die gegen ihren Ex-Nachbarn geklagt hatte, der sie nicht mit ihrem neuen weiblichen Vornamen Sophie Vivien ansprechen wollte. Sollte er wieder ihren alten Vornamen Rüdiger verwenden, drohe ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, berichtete die Rheinische Post.
Die Klägerin äußerte sich zufrieden über das Urteil. „Mir fiel im Gericht ein Stein vom Herzen. Ich habe mich vor der Verhandlung schon gefragt, wie modern Justitia in ihren Entscheidungen ist.“
Zuvor seien zwei außergerichtliche Schlichtungstermine gescheitert, da der Nachbar diesen ferngeblieben sei. Daher habe sie den Weg vor Gericht gewählt. „Es kann ja nicht sein, daß man beleidigt wird, weil man die falsche Haarfarbe hat, weil man Ausländer ist oder weil man sich entschieden hat, als Frau zu leben“, begründete die 60jährige ihren Schritt. „Ich widme diesen Sieg allen Menschen, die sich dazu entscheiden, in dem als für sie richtig empfundenen Geschlecht leben zu wollen.“
Palmer nennt Männernamen von Transfrau
Ihr Rechtsanwalt sprach von einem großen Sieg für die geschlechtliche Selbstbestimmung und einer schallenden Ohrfeige der Justiz für jede Art der Diskriminierung in diesem Bereich. „Sophie ist nun einmal Sophie und nicht Rüdiger.“
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) war in der Vergangenheit in einem ähnlichen Fall vorgeworfen worden, „transphob“ zu sein. Er hatte im Sommer 2020 seine Parteikollegin Maike Pfuderer mit ihrem abgelegten Vornamen Reinhard angesprochen. (ag)