GREIFSWALD. Auch zehn Tage nach der Attacke durch einen syrischen Asylbewerber in Greifswald liegt der 60 Jahre alte Polizist noch immer auf der Intensivstation des Universitätsklinikums und kämpft mit Hirnblutungen um sein Leben. Die Justiz sieht derweil weiterhin keinen Grund, den Täter zu inhaftieren. Er habe einen festen Wohnsitz.
Zu dem Angriff, über den die JUNGE FREIHEIT berichtet hatte, gibt es nun neue Erkenntnisse, über die Bild berichtet. Demnach war es am 11. September vor einem Nachtklub der vorpommerschen Stadt zu der folgenschweren Attacke gekommen. Weil er schon einmal aggressiv aufgetreten war, ließen die Türsteher einen Syrer und einen anderen Mann nicht hinein. Die beiden weigerten sich aber, das Gelände zu verlassen.
Syrer trommelt Landsleute zusammen
Offenbar trommelten sie nun Landsleute zusammen. Denn die kamen plötzlich aus dem Klub, und es folgte eine Schlägerei unter zehn Gästen. Die vom Sicherheitsdienst alarmierte Polizei eilte mit drei Streifenwagen und sechs Mann zu der Disko. Bekannt war bereits, daß der 24jährige Asylbewerber einen der Beamten beleidigt hatte. Falsch ist wohl, wie die Polizei zunächst meldete, daß der Syrer den Beamten stieß, woraufhin der das Gleichgewicht verlor und mit dem Kopf auf den Asphalt fiel.
Es war deutlich schlimmer: Die Polizei korrigierte den Tathergang inzwischen so, daß „der Angreifer dem Polizisten von vorne die Beine weggezogen hat“. Das erkläre auch den unkontrollierten Sturz nach hinten. Der Beamte war zunächst nur ambulant behandelt und dann nach Hause geschickt worden. Erst als er am nächsten Tag über Kopfschmerzen klagte, begab er sich erneut in die Klinik, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Aufgrund der Hirnblutungen bestand Lebensgefahr. Es folgte eine sofortige Notoperation. Bis heute kann der Mann nicht zu dem Vorfall befragt werden.
Gegen den Syrer werde definitiv kein Haftbefehl beantragt, versicherte die Staatsanwaltschaft Stralsund. Dafür gebe es keinen Grund, denn es bestehe weder eine Flucht- noch eine Wiederholungsgefahr. Der Verdächtige habe einen festen Wohnsitz. (fh)