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Innere Sicherheit: „Kleiner Waffenschein“ wird immer beliebter

Innere Sicherheit: „Kleiner Waffenschein“ wird immer beliebter

Innere Sicherheit: „Kleiner Waffenschein“ wird immer beliebter

Schreckschusspistole P99: Der sogenannte Kleine Waffenschein ist beliebt wie nie Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Rolf-Peter Stoffels/Geisler-Foto
Innere Sicherheit
 

„Kleiner Waffenschein“ wird immer beliebter

Der sogenannte „Kleine Waffenschein“ wird immer beliebter. Bis zum 30. April waren fast 760.000 Personen im nationalen Waffenregister gemeldet. Seit 2016 hat sich deren Anzahl damit mehr als verdoppelt. Die SPD ist besorgt.
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BERLIN. Der sogenannte „Kleine Waffenschein“ ist so beliebt wie noch nie. Bis zum 30. April waren 756.619 Personen im nationalen Waffenregister gemeldet. Alleine in diesem Jahr sind bereits 16.581 Personen neu hinzugekommen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, zeigte sich gegenüber der Rheinischen Post besorgt. „Das nehmen wir sehr ernst. Die Sicherheitsbehörden sind sehr wachsam.“

Trotz des bereits strengen deutschen Waffenrechts müsse genau hingeschaut werden, „um, wenn erforderlich, gesetzgeberisch nachzusteuern“. Auch sollten bestehende Kontrollmöglichkeiten noch restriktiver umgesetzt werden, forderte Wiese. Ob ein Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg besteht, konnte Wiese nur mutmaßen. Ein Motiv muß bei Antragstellung nicht angegeben werden.

Zahl innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Gas- und Schreckschußwaffen sowie Signalpistolen. Er wurde mit einer Änderung des Waffengesetzes 2003 eingeführt und erfreut sich seither wachsender Beliebtheit. 2016 betrug die Zahl der registrierten Personen noch knapp 300.000. Der Kleine Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, wie sie Jäger, Sportschützen und Sammler besitzen und zum Besitz scharfer Schußwaffen berechtigt.

Davon unterscheidet sich wiederum der normale Waffenschein. Nur er erlaubt einer Privatperson das legale Führen von scharfen Schußwaffen. Um einen solchen Waffenschein zu erhalten, muß ein Antragsteller nachweisen können, daß er in erheblichem Maße gefährdeter ist als der Rest der Bevölkerung. Dieser Waffenschein wird von Behörden nur sehr restriktiv ausgegeben. (JF)

Schreckschusspistole P99: Der sogenannte Kleine Waffenschein ist beliebt wie nie Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Rolf-Peter Stoffels/Geisler-Foto
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