LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage zweier Soldaten gegen die Covid19-Impfpflicht in der Bundeswehr als unbegründet abgelehnt. Die beiden Luftwaffenoffiziere hatten argumentiert, Pflicht sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in ihre Privatsphäre ein. Die Risiken bezüglich möglicher Nebenwirkungen stünden in keinem Verhältnis zur Gefahr einer Infektion.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die aktuelle Verordnung als rechtmäßig. Das Soldatengesetz enthalte eine ausdrückliche Regelung, wonach jeder Soldat verpflichtet sei, „im Interesse der militärischen Auftragserfüllung“ auf die eigene Gesundheit zu achten. Dazu gehöre es auch, ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu dulden, notfalls gegen den eigenen Willen. Das Gericht betonte zudem, daß bei der Entscheidungsfindung auch Vertreter der Soldaten involviert gewesen waren.
Gericht räumt Mängel der Impfstoffe ein
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts betonten, Daueranordnungen könnten stets neu geprüft werden. In Anbetracht der harmloser werdenden Krankheit und mit Blick auf die bereits nach wenigen Monaten stark nachlassende Wirksamkeit der Vakzine sei es denkbar, die Pflicht in Zukunft wieder abzuschaffen. Am 24. November 2021 hatte der Bundestag beschlossen, die Impfung gegen Covid-19 für Soldaten verpflichtend zu machen.
Auch im Parlament ist die bundeswehrinterne Impfpflicht nach wie vor ein Thema: Die AfD-Bundestagsfraktion brachte Antrag in den Bundestag ein, der die Corona-Impfpflicht für Soldaten beenden soll. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gelte prinzipiell auch für Soldaten, Einschränkungen dessen müßten hinreichend begründet werden. Der Nutzen der Impfung sei gering, dazu gehöre die Armee mit einem Durchschnittsalter von 33 Jahren nicht zu einer Risikogruppe, argumentierte die AfD. (st)